Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Sonnenschutzanlagen in 53175 Bonn, Heinemannstraße 2-22, Bundesministerium für Bildung und Forschung (Vergabenummer VOEK 071-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 071-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Sonnenschutzanlagen in 53175 Bonn, Heinemannstraße 2-22, Bundesministerium für Bildung und Forschung (Vergabenummer VOEK 071-22)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von 7.118 Sonnenschutzanlagen.
Der Ausführungsort ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Heinemannstraße 2-22, 53175 Bonn.
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
- Wartung und Inspektion gem. Arbeitskarte der Kostengruppe 338
- Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
- Reinigung der Innenseiten der Fensterflügel außerhalb des turnusmäßigen Intervalls, in Abhängig vom Verschmutzungsgrad
- Instandhaltungsmaßnahmen außerhalb der Wartung
- Ersatzteile für Instandsetzungsleistungen
- Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit den turnusmäßigen Leistungen durchgeführt werden, vereinbart
- Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Anzahl der Sonnenschutzanlagen:
- Gebäude A 1: 2.543 Stck.
- Untergeschoss im Gebäude A 1: 161 Stck.
- Gebäude A2: 3.287 Stck.
- Untergeschoss im Gebäude A2: 227 Stck.
- Gebäude A3: 16 Stck.
- Untergeschoss im Gebäude A 3: 16 Stck.
- Gebäude A4: 238 Stck.
- Gebäude A5: 238 Stck.
-Gebäude A7: 346 Stck.
- Gebäude A11: 21 Stck.
- Notausgänge der Gebäude A1, A2, A4, A5, A6: 25 Stck.
Insgesamt: 7.118 Sonnenschutzanlagen (Fabrikat: Warema Renkoff GmbH)
Zwingende Ortsbesichtigung:
Die Ortsbesichtigung ist für die Angebotsabgabe verpflichtend. Der Bieter ist angehalten, sich vor Angebotsabgabe ein Bild über die Spezifik der Anlagen und vorhandenen Örtlichkeiten zu machen. Bei den verbauten Sonnenschutzanlagen handelt es sich um hochtechnisierte und automatisierte Anlagen mit PC-gestützter Softwareapplikation zur Visualisierung der LON-Teilnehmer (Local Operating Network Standart für Feldbus, welcher vorwiegend in der Gebäudeautomation eingesetzt wird). Die Steuerung aller Aktoren und Sensoren erfolgt zentral von einer Leitstelle aus. Die Wartungsarbeiten an den äußeren Schutzfenstern erfolgen mittels bauseits vorhandener Spezialwerkzeuge und Zugänge an der Außenfassade.
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Für weitere Informationen zur zwingenden Ortsbesichtigung, siehe VI.3) "zusätzliche Angaben".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Wartungsplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
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Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung schriftlich bestätigen zu lassen. Der Objekt-Verantwortliche oder ein Vertreter des Nutzers sind nicht verpflichtet, dem AN, ohne bestätigten Termin, Zugang zum Objekt oder der WE zu gewähren. Die dem AN hierdurch evtl. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
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Haus- bzw. Sicherheitsregeln:
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Verschwiegenheit:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur
2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02), ausgefüllt
3. Vordruck „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt
4. Vordruck "Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland"(Anlage B-03.1), ausgefüllt
5. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder die Preisgleitklausel (Anlage C-04), ausgefüllt
6.Teilnahmebescheinigung der verpfl. Ortsbesichtigung (Anlage C-07), ausgefüllt und von AG gegengezeichnet (zwingend erforderlich, kann nicht nachgefordert werden)
7. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend)
8. Bei Einzelunternehmen ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters einzureichen
9. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung
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Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 22.05.2023 bis 24.05.2023 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 18.05.2023. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung (Anlage C-07) einzureichen. Dieser muss von der Auftraggeberin nach der Ortsbesichtigung vor Ort gegengezeichnet werden. Die Nichtvorlage des vollständig ausgefüllten und gegengezeichneten Teilnahmenachweises führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Terminanmeldung muss für maximal 2 Personen per E-Mail an [gelöscht] verbindlich angekündigt werden unter Angabe des Vornamens und Nachnamens. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Angebotsabgabe ist neben der Textform des Leistungsverzeichnisses (in .pdf) nach Möglichkeit auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/ Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional im Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (Gewichtung 100% Preis).
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei Abgabe eines Festpreises ist vom Bieter das Formular „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04) oder optional das Formular Preisgleitklausel (Anlage C-04) auszufüllen, dass für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.06.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr. Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de