Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48740
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach
Brachbach
ca. 2.990 h Sicherungsaufsicht, ca. 1.626 h Sicherungsposten, ca. 1.400 m FA, ca. 76 St Sh2, ca. 2 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 2 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 2 St Gleismagnet, ca. 1.100 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 1.100 h Schaltantragsteller
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bf Brachbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Brachbach
ca. 2.990 h Sicherungsaufsicht, ca. 1.626 h Sicherungsposten, ca. 1.400 m FA, ca. 76 St Sh2, ca. 2 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 2 St Zusätzliches Signal Lf2 oder Lf3, ca. 2 St Gleismagnet, ca. 1.100 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 1.100 h Schaltantragsteller
MKA04: Sicherungsleistungen für Bauzeitverlängerung
Die Beauftragung eines weiteren Sicherungsunternehmens würde zu weiteren erheblichen Terminverzögerungen führen, da ohne Sicherungsaufsicht keine Arbeiten auf der Baustelle durchgeführt werden dürfen. Die Baustillstände wären mit enormen Zusatzkosten verbunden.