Fest der Riesendrachen 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Fest der Riesendrachen 2023
Seit neun Jahren führt die STADT UND LAND auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof, dem heutigen Tempelhofer Feld, jeweils im September das „Festival der Riesendrachen“ durch. In unmittelbarer Nachbarschaft des Geländes befinden sich die Tempelhofer und Neuköllner Wohnungsbestände des Unternehmens. In den letzten Jahren kamen weit über 50.000 Besucher zum Festival, in den Jahren 2018, 2019 und 2022 über 100.000. Auch zahlreiche VIP-Gäste aus der Landespolitik, den Bezirken und der Berliner Wirtschaft nehmen an der Veranstaltung teil. Ziel der Ausschreibung ist, einen Vertragspartner zu finden, der die Organisation des „Festivals der Riesendrachen“ im Jahr 2023 analog zu den Vorjahren bzw. mit Anpassung an die jeweils geltenden rechtlichen Verhältnisse und daraus resultieren aktuellen Auflagen durch die relevanten Senatsverwaltungen, den Bezirk, die Polizei, die Feuerwehr bzw. die Grün Berlin GmbH als Eigentümer der Fläche übernimmt.
Seit neun Jahren führt die STADT UND LAND auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof, dem heutigen Tempelhofer Feld, jeweils im September das „Festival der Riesendrachen“ durch. In unmittelbarer Nachbarschaft des Geländes befinden sich die Tempelhofer und Neuköllner Wohnungsbestände des Unternehmens. In den letzten Jahren kamen weit über 50.000 Besucher zum Festival, in den Jahren 2018, 2019 und 2022 über 100.000. Auch zahlreiche VIP-Gäste aus der Landespolitik, den Bezirken und der Berliner Wirtschaft nehmen an der Veranstaltung teil. Der geplante Termin für das Jahr 2023 wird voraussichtlich Samstag, 16.09.2023 sein. Ziel der Ausschreibung ist, einen Vertragspartner zu finden, der die Organisation des „Festivals der Riesendrachen“ im Jahr 2023 analog zu den Vorjahren bzw. mit Anpassung an die jeweils geltenden rechtlichen Verhältnisse und daraus resultieren aktuellen Auflagen durch die relevanten Senatsverwaltungen, den Bezirk, die Polizei, die Feuerwehr bzw. die Grün Berlin GmbH als Eigentümer der Fläche übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe der Leistungen zur Organisation des Festivals der Riesendrachen kann im Verhandlungsverfahren ohne TNW erfolgen, wenn gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das Vergabeverfahren vorgeschrieben sind, wobei die Dringlichkeit dem AG nicht zuzurechnen sein darf. Es liegt ein Ereignis vor, welches die SUL nicht voraussehen konnte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Fest der Riesendrachen 2023"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]