Projektsteuerung Schadow-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: VG-120-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Schadow-Gymnasium
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Als Teil der Berliner Schulbauoffensive übernimmt die HOWOGE für das Land Berlin den Neubau und die Großsanierungen von Schulen. Eines der Projekte betrifft die Sanierung und Erweiterung des Schadow-Gymnasiums im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Für die Projektrealisierung bedarf es Leistungen der Projektsteuerung. Dies ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Projektsteuerung analog Leistungsbild AHO Heft 9 „Projektmanagement in der Bau- und
Immobilienwirtschaft“. Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen wie folgt: 1. Projektvorbereitung, 2. Planung, 3. Ausführungsvorbereitung, 4. Ausführung, 5. Projektabschluss. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen oder von Teilen davon ist für den AG optional.
1. Gestufte Beauftragung wie unter Ziffer II.2.4 beschrieben.
2. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer mit zusätzlichen Leistungen zur Erreichung der Projektziele beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr.4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder
elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/