Rahmenvereinbarung über die Unterhaltungsreinigung von Kellerschächten an der TUB Referenznummer der Bekanntmachung: OV-073-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Unterhaltungsreinigung von Kellerschächten an der TUB
Dienstleistung - Rahmenvereinbarung über die Unterhaltungsreinigung von Kellerschächten an der TUB
Technische Universität Berlin mehrere Standorte 10623 Berlin alle Standorte der Technischen Universität Berlin
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung und wiederkehrende Reinigungsleistungen an Lichtschächten und vergleichbaren Bauteilen im Rahmen der Gebäudeunterhaltung (Kellerlichtschächten) an den Dienstgebäuden der Technischen Universität Berlin. Der Abtransport und die Entsorgung ist ebenfalls Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung.
Der geschätzte Auftragswert pro Jahr (Nettowert) beträgt für den einzelnen Rahmenvertragspartner voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert (Netto) von [Betrag gelöscht] EUR.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Gesamtlauftzeit beträgt dann insgesamt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass eine gültige Betriebs-haftpflichtversicherung mit einer Mindestdecksumme von [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden jeweils pro Schadensfall besteht. Entsprechende Nachweise werden im Zuge der Zuschlagsfin-dung durch die Auftraggeberin nachgefordert.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzangaben (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über mindestens 2 Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ähnlicher Art der letzten 3 Jahre handeln. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftrag-geber ausgeführt worden sein. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Firma/ Behörde, Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Leistungsdaten.
- Eigenerklärung Entsorgung (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/ die Bieter*in bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass der angefallene Ab-fall fachgerecht entsorgt wird und hierfür auf Nachfrage entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAYWT1QJ03B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]