Rahmenvertrag für die Lieferung von Server-Systemen für die Erweiterung der DESY-Serverfarmen und weitere Forschungseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 4100634

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.desy.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xfel.eu/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.desy.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.desy.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187563e37f8-2c1bd04da29318e9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Stiftung bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für die Lieferung von Server-Systemen für die Erweiterung der DESY-Serverfarmen und weitere Forschungseinrichtungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 4100634
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48820000 Server
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). DESY erweitert laufend die Serverfarmen an beiden Standorten mit Rechnern unterschiedlicher Ausstattung für Anwendungen, die rechenintensiv sind und/oder hohen Bedarf an Speicher und Datendurchsatz haben. Dabei handelt es sich sowohl um rein CPU basierte Server-Systeme als auch Server-Systeme mit zusätzlichen General-Purpose-GPU Karten. Weiterhin sind einige Systeme mit speziellen Netzwerken mit niedriger Latenz und hoher Bandbreite ausgestattet. Bieter müssen in der Lage sein, sämtliche der genannten Systeme anzubieten.

Aus Gründen der Versorgungssicherheit wird mehr als ein Auftragnehmer ausgewählt. Als Forschungsinstitut mit weltweit führenden Beschleuniger-Anlagen muss DESY stets schnell und flexibel auf Neuerungen in der IT-Welt reagieren und erwartet diese Flexibilität auch von den Partnern während der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die übrigen mit DESY verbundenen Forschungseinrichtungen (vgl. weitere Auftraggeber unter Ziffer I.1).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48822000 Computerserver
30211200 Hardware für Zentralrechner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Notkestraße 85

22607 Hamburg

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bestandteil dieser Ausschreibung sind Server-Systeme für die Erweiterung der DESY Serverfarmen. Dies sind Rechner unterschiedlicher Ausstattung für Anwendungen, die rechenintensiv sind und/oder hohen Bedarf an Speicher und Datendurchsatz haben. Dabei handelt es sich sowohl um rein CPU basierte Server-Systeme als auch Server-Systeme mit zusätzlichen General-Purpose-GPU Karten, zB für Machine Learning. Weiterhin sind einige Systeme mit speziellen Netzwerken mit niedriger Latenz und hoher Bandbreite ausgestattet.

DESY betreibt einerseits lose gekoppelte Clustersysteme. Hier verbaute Rechner haben u.a. folgende Spezifikationen:

- Sie sind möglichst kosteneffektiv und typischerweise mit 10 GE verbunden.

- Die Gesamtleistung (Anzahl Cores/Node * pro-core Performance) wird optimiert.

- Sie verfügen über mindestens 4 GB RAM/CPU-core.

- Innerhalb eines Generation ist die Hardware, Leistungsfähigkeit und Konfiguration möglichst homogen.

Weiterhin betreibt DESY Clustersysteme mit spezialisierter Netzwerkkopplung. Hier verbaute Rechner haben u.a. folgende Spezifikation:

- Sie sind mittels eines Hochgeschwindigkeitsnetzes mit geringer Latenz vernetzt.

- Die Gesamtleistung (Anzahl Cores/Node * pro-core Performance) wird optimiert

- Sie verfügen über mindestens 8 GB RAM/CPU-core.

- KI-optimierte Systeme haben weiterhin entsprechende Beschleuniger-Karten, zB GPGPU, verbaut.

- Innerhalb eines Generation ist die Hardware, Leistungsfähigkeit und Konfiguration möglichst homogen.

Die Applikationen sind aktuell auf die x86-64 Architektur angewiesen, weshalb Bieter in der Lage sein müssen, diese anzubieten. Bieter, die zusätzliche Architekturen anbieten, werden ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Gerade die ARM Architektur kann in Zukunft eine interessante Alternative für DESY Nutzer darstellen.

Die Gesamtperformance eines Rechenclusters wird bestimmt über das koordinierte Zusammenspiel aller Komponenten erfolgt, weshalb besondere Kenntnisse des Anbieters im Batch-Bereich vorhanden sein müssen.

Die Server werden überwiegend mit RedHat Derivaten betrieben.

Die Ausschreibung beinhaltet auch Zubehörkomponenten: Spezielle Hochgeschwindigkeits-Switche und sonstige Kleinteile für das Netzwerk. Die Lieferungen erfolgen typischerweise in mehreren Abrufen pro Jahr, und werden ggf. nach Kundenwünschen unterschiedlich konfiguriert.

Der Beschaffungsbedarf von DESY richtet sich auf Lieferleistungen, die einen kontinuierlichen Ausbau dieser Systeme für diverse wissenschaftliche Anwendungen gewährleisten. Die hier zu beschaffenden Systeme sind ausschließlich für die Nutzung auf dem DESY Campus Hamburg sowie dem Forschungscampus Schenefeld (European XFEL) bestimmt. Mit Blick auf die weiteren zu Ziff. I.1. genannten Auftraggeber sind somit allein Beschaffungen betroffen, soweit sich diese auf die auf dem DESY-Campus ansässigen Einrichtungen dieser Auftraggeber beziehen. Demgemäß können sämtliche unter diese Rahmenvereinbarung zu fassenden Einzelaufträge allein von DESY Hamburg bzw. XFEL abgerufen werden.

Im Verhandlungsverfahren werden genauer spezifizierte Beispielkonfigurationen besprochen. DESY legt Wert auf Nachhaltigkeit, was ein Punkt im Verhandlungsverfahren sein wird. Die vorgenannten Voraussetzungen gelten auch für die übrigen mit DESY verbundenen Forschungseinrichtungen (vgl. weitere Auftraggeber unter Ziffer I.1).

Die unter der Rahmenvereinbarung erwartete Schätzmenge beträgt:

- CPU Systeme: 1155 Systeme insgesamt

- GPU Systeme: 180 Systeme insgesamt

- Switche: 50 Stück insgesamt

- Kleinteile: 450 Stück insgesamt

Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Maximalmenge beträgt:

- CPU Systeme: 1450 Systeme insgesamt

- GPU Systeme: 275 Systeme insgesamt

- Switche: 75 Stück insgesamt

- Kleinteile: 600 Stück insgesamt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.

Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde).

Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.

Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:

- WL1 und WL2: 200 Punkte,

- TL1: 100 Punkte,

- TL2: 700 Punkte.

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.

- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,

- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,

- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,

- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,

- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.

Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.

Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

Die Auftraggeber streben an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen.

Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behalten sich die Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).

Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.

PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.

PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige, Unternehmen und Lieferanten.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggebern für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Lieferleistungen für Serverfarmen, die wissenschaftlichen Anwendungen dienen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggebern für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu WL2: Der gemäß Eigenerklärung ausgewiesene jährliche Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen muss mindestens 8 Mio. EUR betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, Service/Support, sonstige) in den letzten 3 Jahren.

TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit Lieferleistungen für Serverfarmen, die wissenschaftlichen Anwendungen dienen, in den letzten maximal 3 Jahren [Eigenerklärungen; ab Stichtag 1.4.2020 (frühester Leistungsabschluss)]. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.

Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Auftraggeber können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL2: Es ist mindestens ein realisiertes (abgeschlossenes) oder begonnenes Referenzprojekt nachzuweisen, mit dem die grundsätzlichen Fähigkeiten des kontinuierlichen Ausbaus von Rechenclustern für wissenschaftliche Berechnungen nachgewiesen wird, d.h. es müssen innerhalb des o.g. Referenzzeitraums insgesamt mindestens 100 Server in wenigstens drei verschiedenen Ausbaustufen zum Zwecke der Integration in das betreffende Rechencluster geliefert worden sein.

Zu TL2: Zusätzlich muss der Bewerber nachweisen, dass er mindestens ein HPC-System in der TOP-500 Liste (https://www.top500.org/lists/2022/11) oder ein gleichwertiges System vergleichbarer Komplexität mitentwickelt hat.

Die beiden vorgenannten Mindestanforderungen können kumulativ in einer der Referenzen erfüllt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeber erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 02. Mai 2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Auftraggeber keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeber können Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.

6. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.

7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in digitaler Form als Videokonferenz durchgeführt.

8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeber ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeber zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.

10. Zu Ziff. IV.1.4: Die Auftraggeber behalten sich vor, die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief 1, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2023