Bauleistungen als Schlüsselfertigbau Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3081-10-2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen als Schlüsselfertigbau
Quedlinburger Str. 45 in 10589 Berlin
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt. Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe
und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen
Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein
innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den
Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.
Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt.
Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.
Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit
Sonderbautatbeständen einzustufen.
Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
•Vorgaben zu Einbauküchen gemäß Qualitätsanforderungen LAF sind im Nachtragsangebot berücksichtigt.
•Aktuelle Marktlage lässt bei Neuausschreibung durch WBM kein besseres Vergabeergebnis erwarten, zudem wären Zeitfenster für die Realisierung der Küchen nur in Abstimmung mit dem GU und in Abhängigkeit der Wohnungsabnahmen durchführbar.
•WBM intern keine Kapazitäten, um Vergabeverfahren mit erforderlichen Unterlagen kurzfristig vorzubereiten. Derzeit kein RV mit Küchenbauer für erforderliches Auftragsvolumen.
•Bei Vergabe an einen weiteren Marktteilnehmer wären Schnittstellenthemen bei den Wohnungsabnahmen zu klären und der Fertigstellungstermin zum 15.12.2023 aus Sicht der Fachabteilung stark gefährdet.
•Weiterhin würde sich der Übergabetermin an das LAF voraussichtlich vom 01.01.2024 auf 01.02.2024 verschieben (monatlicher Verlust Mieteinnahmen)
•Durch eine Vergabe an Schrobsdorff kann der Kücheneinbau parallel zum Abnahmeprozedere erfolgen
•Ansprechpartner während der Gewährleistungsphase wäre hiermit auf Schrobsdorff beschränkt
Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.