Bauleistungen als Schlüsselfertigbau Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3081-10-2020

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauleistungen als Schlüsselfertigbau

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3081-10-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Quedlinburger Str. 45 in 10589 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.

Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt. Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.

Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit Sonderbautatbeständen einzustufen.

Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 15/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 199-518098

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 11019-15-00066
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45210000 Bauleistungen im Hochbau
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der geplante Neubau einer Wohnunterkunft für Flüchtlinge mit gemeinschaftlichen Nutzungen, Gewerbe

und einer 60-Kinder Kita ergänzt straßenseitig die Blockrandbebauung und führt an der östlichen

Grundstücksgrenze mit einer Außenlänge von ca. 128 m in die Tiefe des Grundstücks. Es entsteht ein

innenliegender Wohnhof der über eine Durchfahrt an der Quedlinburger Straße erschlossen wird. Über den

Wohnhof werden die 6 modular angeordneten Gebäudebereiche im Querriegel erschlossen.

Das Gebäude gliedert sich in sieben Vollgeschosse, wobei sich das 6. OG im Hof zurückstaffelt.

Es werden insgesamt 146 Wohnungen in den Obergeschossen errichtet.

Aufgrund der Sondernutzung – Wohnen für Geflüchtete mit Kita – ist das Gebäude als Bau mit

Sonderbautatbeständen einzustufen.

Das Gebäude wird nach § 2 (3) BauO Bln in die Gebäudeklasse 5 eingestuft.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2021
Ende: 15/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

•Vorgaben zu Einbauküchen gemäß Qualitätsanforderungen LAF sind im Nachtragsangebot berücksichtigt.

•Aktuelle Marktlage lässt bei Neuausschreibung durch WBM kein besseres Vergabeergebnis erwarten, zudem wären Zeitfenster für die Realisierung der Küchen nur in Abstimmung mit dem GU und in Abhängigkeit der Wohnungsabnahmen durchführbar.

•WBM intern keine Kapazitäten, um Vergabeverfahren mit erforderlichen Unterlagen kurzfristig vorzubereiten. Derzeit kein RV mit Küchenbauer für erforderliches Auftragsvolumen.

•Bei Vergabe an einen weiteren Marktteilnehmer wären Schnittstellenthemen bei den Wohnungsabnahmen zu klären und der Fertigstellungstermin zum 15.12.2023 aus Sicht der Fachabteilung stark gefährdet.

•Weiterhin würde sich der Übergabetermin an das LAF voraussichtlich vom 01.01.2024 auf 01.02.2024 verschieben (monatlicher Verlust Mieteinnahmen)

•Durch eine Vergabe an Schrobsdorff kann der Kücheneinbau parallel zum Abnahmeprozedere erfolgen

•Ansprechpartner während der Gewährleistungsphase wäre hiermit auf Schrobsdorff beschränkt

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR