Iso-Modul, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 096-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Iso-Modul, Neubau UHZ
Funktionsschrankanlage aus Holzwerkstoff
ca. 650 Hochschränke im ISO-Modulformat,
ca. 34 Hochschränke mit Einbaukühlschränken (Medikamenten-, Blutkonserven- oder Haushaltskühlschränke) , ca. 330 Unterschränke im ISO-Modulformat,
ca. 60 sonstige Unterschränke,
ca. 290 Oberschränke im ISO-Modulformat,
ca . 34 Medikamentenkühlschränke (ca. 100 Liter),
ca. 3 Medikamentenfroster (ca. 100 Liter),
ca. 2 Stück Blutkonservenkühlschränke (ca. 100 Liter),
ca. 100 Regalanlagenmeter sowie
ca. 250 Tischplattenmeter
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Funktionsschrankanlage aus Holzwerkstoff
ca. 650 Hochschränke im ISO-Modulformat,
ca. 34 Hochschränke mit Einbaukühlschränken (Medikamenten-, Blutkonserven- oder Haushaltskühlschränke) , ca. 330 Unterschränke im ISO-Modulformat,
ca. 60 sonstige Unterschränke,
ca. 290 Oberschränke im ISO-Modulformat,
ca . 34 Medikamentenkühlschränke (ca. 100 Liter),
ca. 3 Medikamentenfroster (ca. 100 Liter),
ca. 2 Stück Blutkonservenkühlschränke (ca. 100 Liter),
ca. 100 Regalanlagenmeter sowie
ca. 250 Tischplattenmeter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tino-tischler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y886SB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.