Lüftung, Slomanstieg 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 084-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftung, Slomanstieg 1-3
Der Mensa-Neubau wird überwiegend natürlich belüftet. Lediglich die Küche wird mit einem Zu- und Abluftgerät versehen. Die Wärmerückgewinnung wird mittels Kreuzstromwärmetauscher realisiert und der Volumenstrom des Gerätes liegt bei etwa 5.900 m³/h. Vom Gerät führen insgesamt etwa 300 m² Kanäle bzw. Formteile, etwa 80 m² fettdichte Kanäle und etwa 140 m Wickelfalzrohre in den Dimensionen DN 100, DN 250 und DN315 in die Küche und werden dort verteilt. Alle Luftleitungen sind normkonform gedämmt. Es sind Kanal- und Rohrschalldämpfer sowie Volumenstromregler vorhanden. Im Raum wird die Luft über Drallauslässe bzw. Tellerventile abgegeben. Auf dem Dach ist ein Wetterschutzgitter am Außenluftkanal sowie eine Deflektorhaube am Fortluftkanal.
Schule auf der Veddel
Slomanstieg 1-3
20359 Hamburg
Die Raumlufttechnischen Anlagen des Mensa Neubaus sind zu errichten.
Das Lüftungsgerät wird auf dem Dach des Gebäudes positioniert. Hochbauseitig wird später eine Einhausung vorgesehen. Die Kanalführung verläuft auf dem Flachdach durch die Geschossdecke und von dort aus unterhalb der Rohbetondecke im Küchenbereich zu den entsprechenden Auslässen und Ablufthauben. Die Außenluft wird über ein Wetterschutzgitter angesaugt und die Fortluft über eine Deflektorhaube ausgeblasen.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. 20 Tage nach Beauftragung; Fertigstellung ca. August 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftung, Slomanstieg 1-3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bassum
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]