Technische Außenanlagen, Slomanstieg 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 083-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Außenanlagen, Slomanstieg 1-3
Zu den Außenanlagen des neuen Mensagebäudes zählen neben etwa 380 m Grundleitungen in den Dimensionen DN 110 bis DN 400 mit Rohrgräben auch die Regenrückhaltung sowie die Kontroll- und Übergabeschächte. Eine Doppelhebeanlage fördert das Wasser aus der Rückhaltung zum öffentlichen Siel.
Schule auf der Veddel
Slomanstieg 1-3
20359 Hamburg
Zu den Außenanlagen des neuen Mensagebäudes zählen neben etwa 380 m Grundleitungen in den Dimensionen DN 110 bis DN 400 mit Rohrgräben auch die Regenrückhaltung sowie die Kontroll- und Übergabeschächte. Eine Doppelhebeanlage fördert das Wasser aus der Rückhaltung zum öffentlichen Siel.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Mai 2023; Fertigstellung ca. November 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Außenanlagen, Slomanstieg 1-3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goldberg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]