Fliesen, Kanzlerstraße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 001-23 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen, Kanzlerstraße 25
Grundschulstandort Rönneburg in der Kanzlerstraße 25, 21079 Hamburg wird ein Mensa-Verwaltungsneubau mit ca. 1400m² BGF hergestellt.
Der zweigeschossige Baukörper besteht aus einem eingeschossigen und einen L-förmigen, zweigeschossigen Teil und wird im Nordosten des heterogen gewachsenen Schulgrundstücks errichtet. Der nach Norden ausgerichtete, eingeschossige Bereich des Erdgeschosses beinhaltet den großzügigen Mensaraum mit erhöhter Deckenhöhe. Der Baukörper nimmt Rücksicht auf den schützenswerten Baumbestand und bildet ein Ensemble mit den angrenzenden Bestandsgebäuden. Die zweischalige Fassade wird mit rotem Klinker ausgeführt. Der Schulbetrieb läuft während der Bauarbeiten weiter.
Es handelt sich hier um Fliesenbodenbelags- und Wandbekleidungsarbeiten. Die Fliesenbeläge werden im Küchenbereich und WC auf bauseits vorhandenen Heizestrich verlegt. Die Fliesenbeläge werden gegen Rutschgefahr gesichert. Die Wandbekleidungen werden auf Trockenbau- und Mauerwerkswände verlegt.
Kanzlerstraße 25
21079 Hamburg
Die Fliesen- und Plattenarbeiten beinhalten
● Ca. 155 m2 Fliesen Bodenbelagsarbeiten
● Ca. 225 m2 Fliesen Wandbekleidung
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. September 2023; Ende ca. Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen, Kanzlerstraße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spornitz
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19372
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland