Bodenbelag, Kanzlerstraße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 002-23 SW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelag, Kanzlerstraße 25
Grundschulstandort Rönneburg in der Kanzlerstraße 25, 21079 Hamburg wird ein Mensa-Verwaltungsneubau mit ca. 1400m² BGF hergestellt.
Der zweigeschossige Baukörper besteht aus einem eingeschossigen und einen L-förmigen, zweigeschossigen Teil und wird im Nordosten des heterogen gewachsenen Schulgrundstücks errichtet. Der nach Norden ausgerichtete, eingeschossige Bereich des Erdgeschosses beinhaltet den großzügigen Mensaraum mit erhöhter Deckenhöhe. Der Baukörper nimmt Rücksicht auf den schützenswerten Baumbestand und bildet ein Ensemble mit den angrenzenden Bestandsgebäuden. Die zweischalige Fassade wird mit rotem Klinker ausgeführt. Der Schulbetrieb läuft während der Bauarbeiten weiter.
Die Fußbodenbelagsarbeiten werden in EG und 1.OG durchgeführt. Im Flurbereich ca. 50m² des Erdgeschosses wird der Heizestrich angeschliffen. Nach der Vorbereitung des Untergrunds und Verschließen der Fugen wird in den übrigen Bereichen der Fußboden in Linoleum ausgeführt.
Grundschule Rönneburg
Kanzler Straße 25
21079 Hamburg
Die Fußbodenarbeiten beinhalten
● 880 m² Untergrund vorbereiten und Linoleum Belag verkleben
● 425 m² Sockelleiste aus Holz
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Oktober 2023; Ende ca. 27.11.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelag, Kanzlerstraße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]