Erdarbeiten, Ohrnsweg 52 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 023-23 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten, Ohrnsweg 52
Das Projekt ist als Teilprojekt zu betrachten und umfasst den Neubau eines Klassenhauses.
Der Abriss einer Bestandssporthalle, Der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle, ein Anbau an den Bestand, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Arbeiten an den Freianlagen sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme
Schule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52, 21149 Hamburg
- Baustelleneinrichtung
- Baufeldfreimachung, Aushub Gründung
- Klassenhaus: Baufeldfreimachung, Aushub Gründung
- Zweifeldhalle: Anbau Haus 1 Baufeldfreimachung, Anbau Haus 1 Aushub Gründung
- Anbau Haus 1
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Auftragserteilung; Fertigstellung ca. August 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten, Ohrnsweg 52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goldberg
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]