Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-VO und CSRD/ESRS Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-VO und CSRD/ESRS
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung sind Beratungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung und Corporate Sustainability Reporting Directive /European Sustainability Reporting Standards.
Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt:
Los 1: Climate Risk Assessment
Los 2: Minimum Safeguards
Los 3: Prüfung des Substantiellen Beitrags und der DNSH-Kriterien für die identifizier-ten Wirtschaftstätigkeiten für das 1. Umweltziel "Klimaschutz"
Los 4: Coaching im Rahmen der Erfüllung der Berichtsanforderungen gemäß CSRD/ESRS und EU-Tax-VO (Rahmenvertragsleistung)
Nähere Einzelheiten können die den Vergabeunterlagen beigefügten
Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Climate Risk Assessment
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichtspflichten nach Art. 8 EU-Tax-VO und CSRD/ESRS für das Los 1 beinhaltet das Climate Risk Assessment. Nähere Informationen können der Leistungsbeschreibung zu Los 1 entnommen werden.
Minimum Safeguards
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichtspflichten nach Art. 8 EU-Tax-VO und CSRD/ESRS für das Los 2 beinhaltet die Minimum Safeguards. Nähere Informationen können der Leistungsbeschreibung zu Los 2 entnommen werden.
Prüfung des Substantiellen Beitrags und der DNSH-Kriterien für die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten für das 1. Umweltziel "Klimaschutz"
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichtspflichten nach Art. 8 EU-Tax-VO und CSRD/ESRS für das Los 3 beinhaltet die Prüfung des substantiellen Beitrags und der DNSH-Kriterien für die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten für das 1. Umweltziel "Klimaschutz". Nähere Informationen können der Leistungsbeschreibung zu Los 3 entnommen werden.
Coaching im Rahmen der Erfüllung der Berichtsanforderungen gemäß CSRD/ESRS und EU-Tax-VO (Rahmenvertragsleistung)
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Loses 4 ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO) sowie Corporate Sustainability Reporting Directive / European Sustainability Reporting Standards (CSRD/ESRS).
Die Beratung für das Los 4 beinhaltet das Coaching im Rahmen der Erfüllung der Berichtsanforderungen gemäß CSRD/ESRS und EU-Tax-VO. Nähere Informationen können der Leistungsbeschreibung zu Los 4 entnommen werden.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 1 Jahr ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind 2 Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 3 Jahre beträgt. Für den Fall, dass der Höchstwert nach des Vertrages vor Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist, endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt wie der Schätzwert [Betrag gelöscht] Euro (netto). Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge oder Anzahl von Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-IdentNummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte,
Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und
nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit
dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen
Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb
einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht
vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern
für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb
hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die
Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren
Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten folgende erfolgreich erbrachte Leistungen bzw. derzeit durchgeführte Leistungen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots der Schwerpunkt der Referenzleistung bereits erbracht worden ist:
für Los 1: Leistungen zur Beratung sowie Durchführung einer Klimarisikoanalyse
für Los 2: Leistungen zur Beratung sowie Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der Minimum Safeguards gem. Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung
für Los 3: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung der Taxonomiekonformität einzelner Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-VO
für Los 4: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach CSR-RUG sowie CSRD, einschließlich der Angaben gem. Art. 8 EU-Taxonomie-VO
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten folgende erfolgreich erbrachte Leistungen bzw. derzeit durchgeführte Leistungen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots der Schwerpunkt der Referenzleistung bereits erbracht worden ist:
für Los 1: Leistungen zur Beratung sowie Durchführung einer Klimarisikoanalyse
für Los 2: Leistungen zur Beratung sowie Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der Minimum Safeguards gem. Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung
für Los 3: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung der Taxonomiekonformität einzelner Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-VO
für Los 4: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach CSR-RUG sowie CSRD, einschließlich der Angaben gem. Art. 8 EU-Taxonomie-VO
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens einem (1) bereits erbrachten bzw. derzeit durchgeführten Projekt, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots der Schwerpunkt der Referenzleistung bereits erbracht worden ist, aus den letzten drei (3) Jahren, welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist;
Als vergleichbar gelten folgende erfolgreich erbrachte Leistungen bzw. derzeit durchgeführte Leistungen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots der Schwerpunkt der Referenzleistung bereits erbracht worden ist:
für Los 1: Leistungen zur Beratung sowie Durchführung einer Klimarisikoanalyse
für Los 2: Leistungen zur Beratung sowie Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie der Minimum Safeguards gem. Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung
für Los 3: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung der Taxonomiekonformität einzelner Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der Berichterstattung nach Art. 8 EU-Taxonomie-VO
für Los 4: Leistungen zur Beratung, Umsetzung sowie Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach CSR-RUG sowie CSRD, einschließlich der Angaben gem. Art. 8 EU-Taxonomie-VO
Bei der Anzahl der Referenzen handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Klarstellung zu Ziffer IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Das Los 4 ist eine Rahmenvertragsleistung mit einem Auftragnehmer. Die Lose 1 bis 3 beinhalten keine Rahmenvertragsleistungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6K8Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]