Beschaffung von IT-Equipment Referenznummer der Bekanntmachung: 101-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Equipment
Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung von IT-Equipment in insg. fünf Losen:
• Los 1: Monitore (insg. 663 Stück untersch. Geräte ca. - vgl. Ziffer II.2.4))
• Los 2: Eingabegeräte (insg. 1.815 Stück untersch. Geräte ca. - vgl. Ziffer II.2.4))
• Los 3: Notebooks (inkl. Betriebssystem) (insg. 240 Geräte ca. - vgl. Ziffer II.2.4))
• Los 4: Webcams (insg. 460 Stück untersch. Geräte ca. - vgl. Ziffer II.2.4))
• Los 5: USB-Sammeladapter (insg. 820 Stück untersch. Geräte ca. - vgl. Ziffer II.2.4))
Nähere Angaben sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. den Leistungsbeschreibungen und der Rahmenvereinbarung) zu entnehmen.
Beschaffung von IT-Equipment
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt die Beschaffung des Leistungssolls in insg. fünf Losen:
• Los 1: Monitore
- 1.1 XL-Monitore - 37-39‘‘ Widescreen Monitor curved - ca. 380 Stück
- 1.2 L-Monitore - 34“ Widescreen Monitor curved - ca. 110 Stück
- 1.3 M-Monitore - 27“ Monitor 16:9 - ca. 100 Stück
- 1.4 S-Monitore - 17“ Zustellmonitor - ca. 73 Stück
Nähere Informationen (insb. zu Anzahl und Spezifikationen) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt abweichend vom II.2.7) mit dem Zuschlag.
Die Gewobag hat die Möglichkeit, diese Rahmenvereinbarung je Los zweimalig um je sechs Monate durch einseitige Erklärung mit einem Vorlauf von 5 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu verlängern.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung ist der Zeitpunkt der Absendung bei der Gewobag maßgeblich.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner hat auch dann keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn die Gewobag diese Rahmenvereinbarung je Los lediglich mit einem Teil der Rahmenvereinbarungspartner verlängert.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Beschaffung von IT-Equipment
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt mit diesem Los 2 die Beschaffung folgenden IT-Equipments:
- 2.1 - Kabellose Tastatur - ca. 830 Stück
- 2.2 - Kabellose Maus, mobil (klein) - ca. 340 Stück
- 2.3 - Kabellose Maus, groß - ca. 390 Stück
- 2.4 - Kabellose Maus, vertikal - ca. 255 Stück
Nähere Informationen (insb. zu Anzahl und Spezifikationen) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt abweichend vom II.2.7) mit dem Zuschlag.
Die Gewobag hat die Möglichkeit, diese Rahmenvereinbarung je Los zweimalig um je sechs Monate durch einseitige Erklärung mit einem Vorlauf von 5 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu verlängern.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung ist der Zeitpunkt der Absendung bei der Gewobag maßgeblich.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner hat auch dann keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn die Gewobag diese Rahmenvereinbarung je Los lediglich mit einem Teil der Rahmenvereinbarungspartner verlängert.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG und des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Beschaffung von IT-Equipment
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt mit diesem Los 3 die Beschaffung von Notebooks (inkl. Betriebssystem - ca. 240 Stück).
Nähere Informationen (insb. zu Anzahl und Spezifikationen) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt abweichend vom II.2.7) mit dem Zuschlag.
Die Gewobag hat die Möglichkeit, diese Rahmenvereinbarung je Los zweimalig um je sechs Monate durch einseitige Erklärung mit einem Vorlauf von 5 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu verlängern.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung ist der Zeitpunkt der Absendung bei der Gewobag maßgeblich.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner hat auch dann keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn die Gewobag diese Rahmenvereinbarung je Los lediglich mit einem Teil der Rahmenvereinbarungspartner verlängert.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Beschaffung von IT-Equipment
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt mit diesem Los 4 die Beschaffung von Webcams (ca. 460 Stück).
Nähere Informationen (insb. zu Anzahl und Spezifikationen) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt abweichend vom II.2.7) mit dem Zuschlag.
Die Gewobag hat die Möglichkeit, diese Rahmenvereinbarung je Los zweimalig um je sechs Monate durch einseitige Erklärung mit einem Vorlauf von 5 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu verlängern.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung ist der Zeitpunkt der Absendung bei der Gewobag maßgeblich.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner hat auch dann keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn die Gewobag diese Rahmenvereinbarung je Los lediglich mit einem Teil der Rahmenvereinbarungspartner verlängert.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Beschaffung von IT-Equipment
Berlin
Die Gewobag beabsichtigt mit diesem Los 5 die Beschaffung von USB-Sammeladaptern - ca. 820 Stück).
Nähere Informationen (insb. zu Anzahl und Spezifikationen) sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt abweichend vom II.2.7) mit Zuschlag.
Die Gewobag hat die Möglichkeit, diese Rahmenvereinbarung je Los zweimalig um je sechs Monate durch einseitige Erklärung mit einem Vorlauf von 5 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu verlängern.
Für die Wirksamkeit der Verlängerung ist der Zeitpunkt der Absendung bei der Gewobag maßgeblich.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner hat auch dann keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn die Gewobag diese Rahmenvereinbarung je Los lediglich mit einem Teil der Rahmenvereinbarungspartner verlängert.
Die Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er/sie die gemäß Ziffer VI.3) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen über-prüfen zu können. Legt
der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung
zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Abgabe einmal für alle Lose ausreichend.
Der Bieter hat Angaben zu seinem Netto-Jahresgesamtumsatz sowie zu seinem mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) zu machen.
Für die Lose gelten folgende Mindestumsätze (Maßstab: Netto-Jahresgesamtumsatz):
Mindestanforderung Los 1: 500.000 €
Mindestanforderung Los 2: 200.000 €
Mindestanforderung Los 3: 200.000 €
Mindestanforderung Los 4: 30.000 €
Mindestanforderung Los 5: 75.000 €
Der Bieter ist in diesem Aspekt nur geeignet in dem Umfang, in dem seine nachgewiesenen Mindestumsätze den Mindestanforderungen (Umsatz) derjenigen Lose entsprechen, auf die er den Zuschlag erhalten soll. Beispiel: Zuschlag auf Los 1 und Los 3 (Mindestanforderungen: 700.000 € für beide Lose).
Der Bieter hat Angaben zu seinem Netto-Jahresgesamtumsatz sowie zu seinem mit vergleichbaren Leistungen erwirtschafteten Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) zu machen.
Für die Lose gelten folgende Mindestumsätze (Maßstab: Netto-Jahresgesamtumsatz):
Mindestanforderung Los 1: 500.000 €
Mindestanforderung Los 2: 200.000 €
Mindestanforderung Los 3: 200.000 €
Mindestanforderung Los 4: 30.000 €
Mindestanforderung Los 5: 75.000 €
Der Bieter ist in diesem Aspekt nur geeignet in dem Umfang, in dem seine nachgewiesenen Mindestumsätze den Mindestanforderungen (Umsatz) derjenigen Lose entsprechen, auf die er den Zuschlag erhalten soll. Beispiel: Zuschlag auf Los 1 und Los 3 (Mindestanforderungen: 700.000 € für beide Lose).
Abgabe einmal für alle Lose ausreichend.
1. Mitarbeiter
Der Bieter hat Angaben zu den für vergleichbaren Leistungen eingesetzten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent, 2020 bis 2022) zu machen.
2. Referenzen
Der Bieter muss mind. eine Referenz zur Beschaffung von IT-Equipment mit dem Angebot abgeben.
Anforderungen:
- Welche Ausstattung wurde geliefert? (zutreffendes bitte ankreuzen)
- Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
- Auftraggeber (mit Adresse):
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer):
- Umsatz der eigenen erbrachten Leistung in EUR netto
- Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ)
Der Bieter muss mind. eine Referenz zur Beschaffung von IT-Equipment mit dem Angebot abgeben.
Anforderungen:
- Welche Ausstattung wurde geliefert? (zutreffendes bitte ankreuzen)
- Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient)
- Auftraggeber (mit Adresse):
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer):
- Umsatz der eigenen erbrachten Leistung in EUR netto
- Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ)
Abschnitt IV: Verfahren
Geplant ist, eine Rahmenvereinbarung über 5 Lose mit jeweils max. drei Rahmenvereinbarungspartnern abzuschließen.
Gewobag, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin
keine öffentliche Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat
der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 26.04.2023, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er sich verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden jeweils EUR 1,0 Mio. (jeweils 2-fach maximiert) spätestens 10 Kalendertage zu erbringen und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland