545 011 - Zusätzliche Leistungen Tunnelbewett_FFM City Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA64526
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
545 011 - Zusätzliche Leistungen Tunnelbewett_FFM City
23 22 545 011 - Zusätzliche Leistungen Tunnelbewetterung FFM City - Erweiterung der Schadstoffverdünnung bei DB Station & Service AG
Erweiterung der Schadstoffverdünnung aus einem bestehenden Vertrag. Zur Abführung der Schadgase und Verdünnung der Emissionen während der Arbeiten im Tunnel kommen Bewetterungsanlagen mit Messtechnik in Einsatz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
545 011 - Zusätzliche Leistungen Tunnelbewett_FFM City
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.