Beratungs- und Entwicklungsleistungen für FI-CO im Rahmen der S4 Conversion Referenznummer der Bekanntmachung: 085-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Entwicklungsleistungen für FI-CO im Rahmen der S4 Conversion
Es werden Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der S/4 Hana Conversion für FI/CO ausgeschrieben.
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Beratungsleistung für die Module FI/CO im Rahmen der S/4 Hana Conversion, aber auch die Unterstützung im Bereich der Grundeinstellungen sowie des Customizings, der Migration der Daten aus dem klassischen Hauptbuch sowie die Beratung bei den neuen S/4 Hana-Funktionen. Ggf. können auch Entwicklungsleistungen erforderlich werden.
Die Durchführung und Koordination der S/4 Hana Conversion erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement (extern und intern), den Fachbereichen, den externen Dienstleistern für Schnittstellen zum FI/CO und den SAP-Anwendungsbetreuern der Gewobag.
Es werden Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der S/4 Hana Conversion für FI/CO ausgeschrieben.
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Beratungsleistung für die Module FI/CO im Rahmen der S/4 Hana Conversion, aber auch die Unterstützung im Bereich der Grundeinstellungen sowie des Customizings, der Migration der Daten aus dem klassischen Hauptbuch sowie die Beratung bei den neuen S/4 Hana-Funktionen. Ggf. können auch Entwicklungsleistungen erforderlich werden.
Die Durchführung und Koordination der S/4 Hana Conversion erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Projektmanagement (extern und intern), den Fachbereichen, den externen Dienstleistern für Schnittstellen zum FI/CO und den SAP-Anwendungsbetreuern der Gewobag.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
Der Vertrag kann bei Bedarf, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, verlängert werden.
Es gibt keine feste Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz
Mindestvoraussetzung für die positive Feststellung der Eignung ist die Angabe eines durchschnittlichen Nettogesamtjahresumsatzes von 0,8 Mio € (netto).
- Anzahl Mitarbeiter (personelle Kapazität)
- Referenzen
Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt p.a. betragen: 8 Beschäftigte im Durchschnitt p.a.
Referenzen:
Unter Beachtung der geforderten Mindestangaben macht der Bieter nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 2 Projekten aus den letzten vier Jahren (2019 – 2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindestanforderungen:
• Anzahl der Personentage zur Umsetzung im Bereich FI/CO - mindestens 50 PT
• Projektvolumen in Euro - mind. [Betrag gelöscht] EUR für Dienstleistungen
• mindestens 1 Referenz zu Firmen mit ähnlichen Fokus (Immobilienverwaltung, Versicherung, Banken, öffentlich-rechtliche Unternehmen oder Behörden)
• Der Zeitraum der Leistungserbringung darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen
• mind. 2 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]