Aufzug, Slomanstieg 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 086-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufzug, Slomanstieg 1-3
Das neu zu errichtende Mensagebäude erhält eine begehbare Dachterrasse als Schulhoferweiterung. Diese ist neben den Treppen über einen Aufzug barrierefrei begehbar. Es gibt 2 Haltestellen, eine im Erdgeschoss und eine im Obergeschoss. Der Aufzug wird mit einem Schlüsselschalter (Halbprofilzylinder mit Eurolockprofil) ausgestattet und gegen unbefugte Nutzung gesichert. Der Aufzugsschacht besteht aus einem 3-seitiges Schachtgerüst mit Eckprofilen und geschlossenen Blech-Sandwich-Paneelen.
Schule auf der Veddel
Slomanstieg 1-3
20359 Hamburg
Das neu zu errichtende Mensagebäude erhält eine begehbare Dachterrasse als Schulhoferweiterung. Diese ist neben den Treppen über einen Aufzug barrierefrei begehbar. Es gibt 2 Haltestellen, eine im Erdgeschoss und eine im Obergeschoss. Der Aufzug wird mit einem Schlüsselschalter (Halbprofilzylinder mit Eurolockprofil) ausgestattet und gegen unbefugte Nutzung gesichert. Der Aufzugsschacht besteht aus einem 3-seitiges Schachtgerüst mit Eckprofilen und geschlossenen Blech-Sandwich-Paneelen.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn 20 Werktage nach Beauftragung, Fertigstellung bis August 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufzug, Slomanstieg 1-3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]