Gerüstbau, Fährstraße 90 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 025-23 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbau, Fährstraße 90
Im Rahmen der Erweiterung des Standortes auf eine 5-Zügigkeit (mit optionaler 6-Zügigkeit) ist der Neubau eines Klassengebäudes mit 6 Klassen, Mensa und Vitalküche geplant. Im OG sind 6 Klassenräume und 4 Differenzierungsräume für eine volle Jahrgangsstufe geplant. Im EG ist eine Mensa mit Erweiterungsraum, Vitalküche und die haustechnischen Versorgungsräume vorgesehen. Das Gebäude wird mit 2 Treppenhauskernen und einem Fahrstuhl erschlossen. Die Gebäudekubatur (Rechteck) entwickelt sich im wesentlichen aus den funktionalen Anforderungen sowie dem Ziel eines geringen Technisierungsrades und geringer brandschutztechnischer Bauteilanforderungen.
Fährstraße 90, 21107 Hamburg
- Bereitstellen und installieren von Fassaden-/ Arbeits-/ und Dachgerüsten (innen und außen), Erweiterungsbelägen sowie Seitenschutz
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Mai 2023; Fertigstellung ca. August 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüstbau, Fährstraße 90
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Börnsen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]