Planungswettbewerb U4 Grasbrook, Wettbewerbsergebnis [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: 251804
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb U4 Grasbrook, Wettbewerbsergebnis [ba]
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer ca. 1.000 m langen Weiterführung der U-Bahn-Linie U4 von
der bestehenden Haltestelle Elbbrücken auf den Grasbrook.
Die Planungsaufgabe beinhaltet im Rahmen der Objekt- und Tragwerksplanung folgende wesentlichen
Abschnitte:
- Neubau einer zweigleisigen Brücke über die Norderelbe mit einer Gesamtlänge von ca. 305 m. Am Bauwerk
ist eine zusätzliche Geh- und Radwegverbindung als Mischverkehrsverbindung zu planen.
- Neubau einer ca. 370 m langen Rampen- und Viaduktstrecke mit zwei Streckengleisen und einer Kehr- und
Abstellanlage mit bis zu zwei zusätzlichen Gleisen.
- Neubau einer Brücke über dem Moldauhafen mit einer Gesamtlänge von ca. 325m. Im südlichen Bereich
dieser Brücke sind ist eine barrierefrei erschlossene, überdachte Haltestelle mit Mittelbahnsteig und einer
Nutzlänge von ca. 125 m sowie ein Abschlussbauwerk zu planen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36K2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]