Rahmenvereinbarung für umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000372
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen.
Dienststellen der FHH inkl. Hamburg Port Authority (HPA) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) außer Institut für Hygiene und Umwelt
1 Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH inkl. Hamburg Port Authority (HPA) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) außer Institut für Hygiene und Umwelt
Institut für Hygiene und Umwelt
Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen für das Institut für Hygiene und Umwelt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienststellen der FHH inkl. Hamburg Port Authority (HPA) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) außer Institut für Hygiene und Umwelt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Institut für Hygiene und Umwelt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für das Interesse an der Ausschreibung. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen bedarf einer Recherche, die nicht im Rahmen der laufenden Ausschreibungsfrist erfolgen kann.
Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Im Anschluss an die abgeschlossene Recherche wird das Verfahren erneut eingeleitet. Die Mitteilung über die Aufhebung und das weitere Vorgehen erhalten Sie gemäß § 63 Abs. 2 VgV.
Mit freundlichem Gruß
Finanzbehörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.