Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Walther-Meißner-Bau - Gebäudeautomation - 235/2019 Referenznummer der Bekanntmachung: 235/2019 - 13.NA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Walther-Meißner-Bau - Gebäudeautomation - 235/2019
Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Walter-Meißner-Bau - PTB-WMB
Abbestr. 2-12
10587 Berlin
Gebäudeautomation
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gebäudeautomation für den Neubau eines 4-geschossigen Laborund
Bürogebäudes der Physikalischen - Technischen Bundesanstalt in Berlin. Die Gebäudeautomation
umfasst insgesamt 6 St. Informationsschwerpunkte, die Informationsschwerpunkte kommen anlagennah in den
Technikzentralen im UG und im 3. OG zum Einsatz.
Die ISP01 mit dem Umfang von ca. 625 Hardware Datenpunkten wird im UG aufgestellt.
Die ISP02 mit dem Umfang von ca. 200 Hardware Datenpunkten wird im UG aufgestellt.
Die ISP03 mit dem Umfang von ca. 600 Hardware Datenpunkten wird im UG aufgestellt.
Die ISP04 mit dem Umfang von ca. 530 Hardware Datenpunkten wird im 3.OG aufgestellt.
Die ISP05 mit dem Umfang von ca. 460 Hardware Datenpunkten wird im 3.OG aufgestellt.
Die ISP06 mit dem Umfang von ca. 180 Hardware Datenpunkten wird im 3.OG aufgestellt.
Für die zu installierenden Automationsstationen der Informationsschwerpunkte ist das Leitfabrikat, Kieback &
Peter, vorgegeben.
Das Gebäude wird zusätzlich mit einer Gaswarnanlage ausgerüstet. Es werden in den Geschossen UG, EG
und 2.OG jeweils zentrale Gaswarnschaltschränke für die Überwachung von ca. 100 Gasmesssensoren für die
Überwachung der Prozessgase installiert.
Die Automationsstationen und die Gaswarnanlagen werden auf die vorhandene Leitstation (Kieback und Peter)
aufgeschaltet. Die Aufschaltung ist Teil des Leistungsumfangs.
Ausführungsbeginn: 07/2019
Montagebeginn: 10/2019
Ausführungsende: 05/2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Physikalisch-Technische Bundesanstalt - Walther-Meißner-Bau - Gebäudeautomation - 235/2019
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich ausdiesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
13. Nachtragsvereinbarung - Nachrüsten von Energie-Zähleinrichtungen / Kalibrierung Sensorik Reinraum, Grauraum / Nachrüsten Meßgerät zur Füllstandsmessung
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 3 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.