SBA-UX Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10036
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SBA-UX
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags ist es das Ziel, mit geeigneten UX/UI-Methoden die Komplexität und Kritikalität aller Bedienhandlungen der Anwender einer Software herauszuarbeiten, zu analysieren und daraus hinsichtlich der Handhabung und visuellen Wahrnehmung ein Design für eine Bedienoberfläche (GUI) der Steuerungssoftware einer Streckenbeeinflussungsanlage "SBA" (Embedded Device) zu erstellen, welches für Innovation und einfache Bedienbarkeit steht. Hinsichtlich neuer Medien wie z.B. Gestensteuerung oder KI-Verfahren soll das Design Maßstäbe setzen. Das Design ist mit Abschluss des vorliegenden Auftrags in einem Zustand, dass es an einen Entwickler zur technischen Umsetzung übergeben werden kann.
Die Steuerungssoftware selbst sowie GUI-Entwicklerleistungen zur technischen Umsetzung des Designs werden Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung (voraussichtlich "SBA-UZ") sein. Diese Vergabe erfolgt der hier zugrundliegenden Ausschreibung nachgelagert, sodass ein UX/UI- Design in Abstimmung mit den Entwicklern der jeweiligen Systeme stattfinden kann.
(Hinweis zum Zusammenhang zwischen dem hiesigen Verfahren "SBA-UX" und dem zukünftig, gesondert erfolgenden Verfahren "SBA-UZ": Das Verfahren "SBA-UZ" wird aufgrund der dort erforderlichen Softwareentwicklungsleistungen voraussichtlich ein deutlich höheres Auftragsvolumen beinhalten und adressiert daher andere Marktteilnehmer bzw. andere Kreise an potentiellen Auftragnehmern.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen und Kriterien im Rahmen der Eignung:
I. Der Durchschnittsjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen (Mindestanforderung).
II. Hinweise zu den einzureichenden Referenzprojekten:
Es sind mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte einzureichen (Mindestanforderung). Bewerber, die nicht mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nachweisen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen (a-c) kumulativ erfüllen:
a. Das Ende des jeweiligen Referenzprojektes liegt in den letzten fünf Jahren, d. h. es wurde nicht vor April 2018 abgeschlossen.
b. Das Referenzprojekt beinhaltete Leistungen des Bewerbers zur Erstellung eins UX-/UI-Designs im Umfang von mindestens 10 Personentagen.
c. Die Umsetzung (Softwareentwicklung) des UX-/UI-Designs war nicht Gegenstand des Aufgabenbereichs des Bewerbers in dem Referenzprojekt.
III. Im Dokument P02 (siehe Vergabeunterlagen) hat der Bewerber nähere Angaben zu dem jeweiligen Referenzprojekt zu machen. Diese Angaben werden entsprechend der dargestellten Punktwerte bepunktet. Die Vergabestelle wählt die drei geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Planungsentwurfs aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der genannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden.
Der Bewerber zu den Referenzprojekten folgende Angaben zu machen:
1. Hatte das Referenzprojekt einen Gesamtauftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto?
2. Wurde das Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber (im Sinne von § 99 GWB) erbracht?
3. Umfasste das Referenzprojekt ein UX-/UI-Designs für eine vor Projektbeginn existierende Bestandssoftwarelösung, die
- bereits mind. 5 Jahre im Betrieb war und
- eine vertraglich geschuldete Verfügbarkeit von 24/7/365 beinhaltete?
4. Umfasste das Referenzrojekt technische Überwachungs- und Steuerungslösungen gemäß der Erläuterungen in der Leistungsbeschreibung (B03_V1_SBA-UX_Leistungsbeschreibung, Abschnitt 5.2.1) zum Gegenstand?
5. Wurde das Referenzprojekt im Bereich des Automotive oder Verkehrswesens durchgeführt?
6. Erforderte das Referenzprojekt Abstimmungen bzgl. inhaltlicher Anforderungen mit mindestens einem externen Softwareentwicklungsunternehmen,
welches für die Umsetzung (Softwareentwicklung) des UX-/UI-Designs verantwortlich war und das nicht konzernverbunden (§ 15 AktG) war?
7. Wurde das im Referenzprojekt entworfene UX/UI-Design mindestens 12 Monate produktiv eingesetzt?
IV. Zudem sind Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB zu machen. Ferner sind ggfs. Angaben zu Bietergemeinschaften und zur Eignungsleihe zu machen.
V. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Dokumenten P01 und P02 der Vergabeunterlagen. Die hier dargestellten Kriterien sind gleichermaßen gem. § 70 Abs. 2 VgV die Eignungskriterien für das im Anschluss an den Planungswettbewerb stattfindende Verhandlungsverfahren. Zudem stellen die dargestellten Kriterien die Auswahlkriterien gem. § 71 Abs. 3 S. 1 VgV dar, die zur eindeutigen und nichtdiskriminierenden Auswahl der Teilnehmer dienen.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden gem. § 72 Abs. 2 S. 2 VgV festgelegt:
Jedes P-Kriterium wird im Planungswettbewerb anhand einer relativen Bewertungsmethode unter Zugrundelegung folgender Punkteskala bewertet. Dabei werden die Planungsentwürfe der drei Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der unten dargestellten Ziele der P-Kriterien miteinander verglichen:
0 Punkte Ungenügender Erfüllungsgrad: Methodische Lösungsansätze nicht erkennbar.
1 Punkt Mangelhafter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt erheblich eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.
2 Punkte Ausreichender Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.
3 Punkte Befriedigender bzw. durchschnittlicher Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt vertretbare Lösungsansätze erkennen.
4 Punkte Guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt gute Lösungsansätze erkennen.
5 Punkte (=Idealerfüllung) Sehr guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt hervorragende Lösungsansätze erkennen.
P-Kriterien:
1. Reduzierung von Komplexität (40%)
Ziel des P-Kriteriums ist, dass sämtliche Aspekte der Aufgabenstellung (Dokument P07) abgebildet und umgesetzt werden sowie ein Prototyp erstellt wird, der die dargestellte Komplexität optimal reduziert und dabei eine übersichtliche und ergonomische Oberfläche generiert, die die Orientierung des Anwenders hervorragend unterstützt.
2. Vision Gesamtbild Videowall (30%)
Ziel des P-Kriteriums ist, dass das Gesamtbild auf der Videowall optimal visualisiert ist und alle zehn Anlagen übersichtlich abgebildet werden.
3. Ästhetik (15%)
Ziel des P-Kriteriums ist eine insgesamt überdurchschnittlich ansprechende und moderne Ästhetik.
4. Verständnis des Gesamtprojekts (15%)
Ziel des P-Kriteriums ist, dass der Planungsentwurf erkennen lässt, dass der Bewerber ein tiefgehendes Verständnis von den Anforde-rungen des öffentlichen Auftraggebers in Bezug auf die komplette ausgeschrieben Leistung entwickelt hat und dessen individuellen Herausforderungen im Kontext des Gesamtprojekts optimal umgesetzt hat.
Derzeit ist ein Termin zu einer repräsentativen Preisverleihung im Oktober 2023 geplant. Ob dieser stattfindet, hängt von den eingereichten Wettbewerbsarbeiten und dem Fortgang des Verfahrens ab. Ein Preisgeld wird nicht gezahlt. Es handelt sich lediglich um einen öffentlichen, repräsentativen Termin, an dem die eingereichten Wettbewerbsarbeiten genannt und gewürdigt werden.
Eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto erhalten nur diejenigen Teilnehmer bzw. Bieter, die sowohl am Planungswettbewerb, als auch am anschließenden Ver-handlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Var. 2 VgV vollständig teilnehmen und auf das von ihnen eingereichte BaFO (Best and Final Offer) nicht den Zuschlag erhalten. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gewährt. Im Übrigen verzichten die Teilnehmer bzw. Bieter mit Abgabe ihres Teilnahmeantrags (P01) auf die Geltendmachung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten für die Erstellung des Planungsentwurfs, des Angebots oder die übrige Beteiligung am Verfahren. Dies gilt auch im Falle einer Aufhebung des Verfahrens. Die betreffenden Bieter stellen im Nachgang zum Vergabeverfahren eine entsprechende Rechnung. Der öffentliche Auftraggeber wird hierfür den betreffenden Bietern eine Bestellnummer mitteilen.
(Weitere Details entnehmen Sie dem Dokument A02 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Es wird ein (zweistufiger) Planungswettbewerb gem. §§ 69-72 VgV durchgeführt. In der ersten Stufe des Planungswettbewerbs sind zunächst innerhalb der Teilnahmefrist lediglich die Dokumente P01-P04 der Vergabeunterlagen einzureichen. (Hierfür erfolgt keine gesonderte Aufforderung). Das Dokument P04 soll bereits vor der mitgeteilten Teilnahmefrist ausgefüllt an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Das Dokument B03 (Leistungsbeschreibung) wird erst nach Einreichen der ausgefüllten Verschwiegenheitserklärung (P04) an den Bewerber versandt. Für die zweite Stufe des Planungswettbewerbs werden die anhand der eingegangenen Teilnahmeanträge ausgewählten Teilnehmer ausdrücklich aufgefordert werden. Die RPW 2013 findet ausdrücklich KEINE Anwendung.
Bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens werden die Bewerber gebeten, eine Frage über das Vergabeportal zu stellen.
Das sich an den Planungswettbewerb anschließende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Var. 2 VgV mit den drei Teilnehmern, die zur Abgabe eines Planungsentwurfs aufgefordert werden, durchgeführt. Eine gesonderte EU-Bekanntmachung efolgt hierfür nicht (vgl. § 70 Abs. 1 und 2 VgV). Der (geschätzte) netto Auftragswert des anschließenden Verhandlungsverfahrens wird voraussichtlich [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich im anschließenden Verhandlungsverfahren vor, gem. § 17 Abs. 11 VgV, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.
Die voraussichtlichen Vergabeunterlagen für das anschließende Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Var. 2 VgV werden bereits mit Beginn des Planungswettbewerbs informatorisch mitveröffentlicht. Änderungen hieran sind vorbehalten. Für den Planungswettbewerb sind insbesondere die P-Dokumente relevant. Details zum Vorgehen entnehmen Sie dem Dokument A02 (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6K1W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff GWB.
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der
Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens
10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu
vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.