Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0036-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe Sicherheit auf Standorten mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen
Sicherheitsdienstleistungen auf Standorten der BVG mit Kehr- und Aufstellgleisanlagen
Sicherheitsdienstleistungen - 6 Streifen
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, ng im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Verlängerungsoption: 3 Monate
Sicherheitsdienstleistungen - 6 Streifen
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, ng im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, Der Einsatz erfolgt auf bis zu 6 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Verlängerungsoption: 3 Monate
Sicherheitsdienstleistungen - 4 Streifen
Berlin
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und OrdnuDie vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, ng im Einsatzbereich, u.a. durch: • die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung (Anhang 12), • die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) (Anhang 2) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots, • den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen, • den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen, • die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen, • Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmeninnerhalb des Liniennetzes, Der Einsatz erfolgt auf bis zu 4 Standorten mit Kehr- und Aufstellanlagen, jeweils mit einer Streife. Eine Streife besteht grundsätzlich aus zwei Sicherheitsbeschäftigten.
Verlängerungsoption: 3 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen - 6 Streifen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen - 6 Streifen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen - 4 Streifen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.