Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/bauausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie von historischen und teilweise denkmalgeschützten Stahlbrücken, die älter als 100 Jahre sind.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im U-Bahn-Netz der HOCHBAHN befindet sich eine große Anzahl von Stahlbrücken, die älter als 100 Jahre sind. Ein Teil dieser Bauwerke steht unter Denkmalschutz.

Um die historischen Brücken weiterhin sicher betreiben zu können, muss für jedes einzelne Bauwerk der Nachweis der theoretischen Lebensdauer erbracht werden. Die Anwendung der gültigen Regelwerke (Eurocode, DB-Richtlinien) führt dabei aufgrund der konservativen Ansätze häufig zu dem Ergebnis, dass die Brücken aufwändig verstärkt oder abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden müssen.

Um den langfristigen wirtschaftlichen Erhalt der historischen Stahlbrücken zu ermöglichen, hat sich die HOCHBAHN dazu entschlossen ein Forschungsvorhaben, in Kooperation mit einer deutschsprachigen Universität, zu initiieren.

Ziel dieses Vorhabens ist es, ein Nachweisformat zu schaffen, welches es ermöglicht einen realitätsnahen Nachweis der Restnutzungsdauer zu führen und damit die Brücken bis zum tatsächlichen Ende ihrer Lebensdauer betreiben zu können. Ein vergleichbares Format existiert zurzeit nicht und kann nur durch wissenschaftliche Tätigkeit erarbeitet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Bei dem hier vorliegendem Auftrag handelt es sich um einen Auftrag der Forschung und Entwicklung der nicht zum Zweck einer Gewinnerzielung abzielt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Das zu beauftragende Unternehmen ist aus folgenden Gründen dafür geeignet:

- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Ermüdungssicherheit von Stahlbrücken.

- Durchführung von Laborversuchen sowie die Beantwortung und Transformation der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Fragestellungen.

- Dies erfolgt in Kooperation mit einer deutschsprachigen Universität.

Vergleichbare Aufgabenstellungen sind bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Die Erstellung der Nachrechnungsrichtlinie ist von allgemeinem Interesse.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,

soweit:

1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem

Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der ( in der Bekanntmachung benannten )

Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe

oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/04/2023