Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/de/unternehmen/der-einkauf/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken
Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie von historischen und teilweise denkmalgeschützten Stahlbrücken, die älter als 100 Jahre sind.
Im U-Bahn-Netz der HOCHBAHN befindet sich eine große Anzahl von Stahlbrücken, die älter als 100 Jahre sind. Ein Teil dieser Bauwerke steht unter Denkmalschutz.
Um die historischen Brücken weiterhin sicher betreiben zu können, muss für jedes einzelne Bauwerk der Nachweis der theoretischen Lebensdauer erbracht werden. Die Anwendung der gültigen Regelwerke (Eurocode, DB-Richtlinien) führt dabei aufgrund der konservativen Ansätze häufig zu dem Ergebnis, dass die Brücken aufwändig verstärkt oder abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden müssen.
Um den langfristigen wirtschaftlichen Erhalt der historischen Stahlbrücken zu ermöglichen, hat sich die HOCHBAHN dazu entschlossen ein Forschungsvorhaben, in Kooperation mit einer deutschsprachigen Universität, zu initiieren.
Ziel dieses Vorhabens ist es, ein Nachweisformat zu schaffen, welches es ermöglicht einen realitätsnahen Nachweis der Restnutzungsdauer zu führen und damit die Brücken bis zum tatsächlichen Ende ihrer Lebensdauer betreiben zu können. Ein vergleichbares Format existiert zurzeit nicht und kann nur durch wissenschaftliche Tätigkeit erarbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem hier vorliegendem Auftrag handelt es sich um einen Auftrag der Forschung und Entwicklung der nicht zum Zweck einer Gewinnerzielung abzielt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Das zu beauftragende Unternehmen ist aus folgenden Gründen dafür geeignet:
- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Ermüdungssicherheit von Stahlbrücken.
- Durchführung von Laborversuchen sowie die Beantwortung und Transformation der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Fragestellungen.
- Dies erfolgt in Kooperation mit einer deutschsprachigen Universität.
Vergleichbare Aufgabenstellungen sind bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Die Erstellung der Nachrechnungsrichtlinie ist von allgemeinem Interesse.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Forschungsvorhaben zur Erstellung einer innovativen Nachrechnungsrichtlinie für historische Stahlbrücken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem
Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der ( in der Bekanntmachung benannten )
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]