Sanierung Rummelsburger See, Gasüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/umvk/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rummelsburger See, Gasüberwachung
Erarbeitung Gasüberwachungskonzept, Liefern, Betrieb und Auswertung von Messtechnik
Berlin, Rummelsburger See
Für die Sanierung des Rummelsburger Sees ist die Planung und Durchführung von Gasmessungen im übergeordneten Projektumfeld durchzuführen.
Hierbei ist der kontinuierliche Immissionsschutz der Anwohnenden nach vorgegebenen Leitparametern sicherzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen,
insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Eigenerklärung,
— dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten:
a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
d) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
e) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
— dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung
vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
— zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG)),
— gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3.000.000, 00 €.
Der Nachweis ist in Form einer Police oder durch die Zusage eines Versicherers zu erbringen. In Auftragsfall ist eine Versicherung mit vorgenannten Inhalt abzuschließen.
- Nachweis, des Durchschnittliche Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 für die Leistungen Gasüberwachung in Höhe von mindestens 100.000 €.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3.000.000, 00 €.
Der Nachweis ist in Form einer Police oder durch die Zusage eines Versicherers zu erbringen. In Auftragsfall ist eine Versicherung mit vorgenannten Inhalt abzuschließen.
- Der Durchschnittliche Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 für die Leistungen Gasüberwachung muss mindestens 100.000 € betragen.
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Benennung von mindestens einer Referenz die alle folgenden Anforderungen erfüllt:
• Durchführung von Gasmessungen im freien Gelände und urbanen Raum und
• Projektgebietsgröße >2 ha und
• Überwachte Schadstoffe: Benzol, Phenol, Kresol
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens 5 festangestellte Mitarbeitende des Bieters im jährlichen Mittel und davon mindestens 2 Mitarbeitende mit Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss für die Toxikologie, Chemie oder einem vergleichbaren Berufsabschluss für Gasüberwachungen. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen.
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Benennung von mindestens einer Referenz die alle folgenden Anforderungen erfüllt:
• Durchführung von Gasmessungen im freien Gelände und urbanen Raum und
• Projektgebietsgröße >2 ha und
• Überwachte Schadstoffe: Benzol, Phenol, Kresol
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens 5 festangestellte Mitarbeitende des Bieters im jährlichen Mittel und davon mindestens 2 Mitarbeitende mit Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss für die Toxikologie, Chemie oder einem vergleichbaren Berufsabschluss für Gasüberwachungen. Die Mitarbeitenden sind namentlich zu benennen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig,
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren
zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/
vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort
registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit
der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem
selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung
ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button
"Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen
eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen: 02.05.2023
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bescheinigungen und Einzelnachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/