Hostmigration Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06736
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Hostmigration Dienstleistungen
Die Firma Oracle erbringt Dienstleistungen um die bereits laufende Hostmigration in der TK abzuschließen. Dies erfolgt anlassbezogen über einen Rahmenvertrag.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die benötigte Leistung kann nur durch den Hersteller Oracle erbracht werden kann. Der Auftragsgegenstand erfordert tiefgreifende Produktkenntnisse und den Zugriff auf Quellcode da aufgrund von Compliance- oder Datenschutzanforderungen bestimmte Eigenschaften der Produkte geändert oder sogar erst hergestellt werden müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hostmigration Dienstleistungen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDV7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.