Hostmigration ANÜ Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06525
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Hostmigration ANÜ
Der Auftragnehmer stellt der TK im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung seine Mitarbeiter zur Verfügung um die bereits laufende Hostmigration in der TK abzuschließen. Dies erfolgt anlassbezogen über einen Rahmenvertrag.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die benötigte Leistung kann ausschließlich von der Firma adesso bezogen werden, da Tools von adesso an die TK angepasst wurden um die Migration im Jahr 2023 abschließen zu können.
Ein Auftragnehmerwechsel wäre für die TK unzumutbar und mit hohe technische und wirtschaftliche Risiken verbunden, da ein anderer Auftragnehmer Tools erneut erstellen müsste. Hierdurch entstünden erhebliche Verzögerungen und Migrationsrisiken, welche in Bezug auf das oben beschriebene Projekt und seiner Tragweite technisch wie wirtschaftlich nicht hinnehmbar wären.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hostmigration ANÜ
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Hinweis zu Ziffer V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDV8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.