Erneuerung der Infrastruktur Süd im CVK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Infrastruktur Süd im CVK
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.
Mit dem Projekt „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ soll die Elektroversorgung (Notstrom) des südlichen Entwicklungsabschnitts des Campus Virchow-Klinikum erschlossen werden. Desweiteren verbessert die Charité die Versorgung des Campus Virchow Klinikum mit den Medien Kälte und Wärme und baut die Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur aus.
Mit der Umsetzung der Landesbaumaßnahme „Erneuerung der Infrastruktur Süd, CVK“ wird der südwestliche Campusbereich erschlossen und gleichzeitig mit dem neu entstehenden Gebäude „Technischer Knotenpunkt“ ein wichtiger Baustein für die Campusversorgung errichtet.
Im Rahmen der Landesbaumaßnahme werden im südwestlichen Bereiches des Campus Virchow Klinikum folgende Medien in die vorhandene Campus Infrastruktur eingebunden und zukunftsfähig erweitert:
- Abwasser- und Wasseranlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Kälteversorgungsanlagen,
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Nach Umsetzung der Maßnahme wird neben der technischen Erschließung auch die logistische Erschließung des südlichen Campus an die Bedürfnisse der modernen medizinischen Versorgung am Campus Virchow Klinikum entsprechen.
Die Baumaßnahme ist insgesamt in drei Bauabschnitte unterteilt, wobei der Bauabschnitt 1 nochmals in 2 Unterabschnitte unterteilt ist:
Bauabschnitt 1: Baufeldfreimachung Gebäude "Technischer Knotenpunkt"
Bauabschnitt 1.1 Geländeabtrag und Entsiegelung der befestigten Flächen
Bauabschnitt 1.2 Baufeldfreimachung Gebäude "Technischer Knotenpunkt"
Bauabschnitt 2: Neuanbindung Gebäude SIS
Bauabschnitt 3: Baufeldfreimachung DHZC.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform
der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin, CVK
Vertragsstrafe bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin.
Vertragsstrafenhöhe = 0,2 % Auftragswert pro Verzugstag nach Gesamtfertigstellungstermin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Infrastruktur Süd im CVK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bersteland
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15910
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.krbau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]