2019-10009 Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2019-10009 Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen
Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen
Berlin und Essen sowie Standorte der Niederlassungen der Autobahn GmbH (siehe Vergabeunterlagen)
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
• Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling,
• Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft,
• Begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie
• Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2019-10009 Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3020680
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kpmg.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
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2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
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3) Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und überdie E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
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4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o.a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020statt (Angaben ohne Gewähr).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin sowie Standorte der Niederlassungen der Autobahn GmbH
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
• Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling,
• Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft,
• Begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie
• Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3020680
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kpmg.com
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit
Zusätzliche Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen
Der Wert der Auftragsänderung beläuft sich auf [Betrag gelöscht] Euro zzgl. USt.
Der zusätzliche Bedarf entsteht für dringend notwendige Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen zum Abschluss der Kooperationsvereinbarungen. Der zusätzliche Unterstützungsbedarf ergibt sich aus dem umfänglichen Koordinierungsaufwand durch noch geringe personelle Kapazitäten in den Niederlassungen und den Geschäftsbereichen der Zentrale. Darüber hinaus sind durch kontinuierliche Informationsbedarfe des BMVI sowie Bedarfe der Bundesländer Vertragsinhalte deutlich detaillierter zu definieren als ursprünglich angenommen weiterer Unterstützungsbedarf gegeben.