Integrationsberichte 2024 und 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0251-22-I-C
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integrationsberichte 2024 und 2026
Integrationsberichte 2024 und 2026
Auftragsgegenstand ist die Erstellung von zwei wissenschaftsbasierten und indikatorengestützten Integrationsberichten, die 2024 und 2026 veröffentlich werden.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen. Die genauen Angaben zur Laufzeit des Vertrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren
gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechtssiehe Vergabeunterlagen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u.a. festgestellt, ob die vom Bieter
genannten Maßnahmen ausreichend sind.
• Umsätze
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 2 VgV sind Angaben zum
- Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) und
- Umsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags liegen, ebenfalls für die letzten drei Geschäftsjahre zu machen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sollen sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, d.h. die angegebenen Umsatzzahlen rechtfertigen die Prognose, dass der Bieter über die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ausreichende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
• Referenz/en
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe mindestnes drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren begonnenen und abgeschlossenen wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand insbesondere qualitativ vergleichbaren Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, nach. Es können Referenzen berücksichtigt werden, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Die Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenen Auftrag Aufschluss über die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen. Eine Referenz kann dabei auch mehrere Anforderungen belegen. Diese sind:
- im interdisziplinären Themenbereich der Integrations- und Migrationsforschung,
- im Bereich der Operationalisierung oder Verwendung von alternativen Definitionen zur Beschreibung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund oder einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der vorhandenen Begrifflichkeit,
- im Bereich der Erstellung von Integrationsmonitorings oder vergleichbarer Systeme für Bund, Länder oder Kommunen und
- im Bereich der den Umgang mit sensiblen Themenbereichen, wie z.B. Hasskriminalität und rassistische Diskriminierung, nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C) Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis
- Angebotsbestätigung
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe
Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zu Personalqualifikationen
- Angebotskonzept
- Projektzeitplan
D) Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.3) benannte Kontaktperson zurichten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzenden Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der
zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
E) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen. Details siehe Vergabeunterlagen.
F) Nachunternehmen/Unterauftragnehmer/Eignungsleihe
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
Weiterhin ist die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
G) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.