TK Technikpartner zielgruppenspezifische Versichertenservices
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
TK Technikpartner zielgruppenspezifische Versichertenservices
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für einen störungsfreien Betrieb und die Pflege von TK-Versichertenservices sowie der zugehörigen Schnittstellen und gewährleistet die vereinbarte Verfügbarkeit.
Deutschlandweit
Der Auftragnehmer (AN) sorgt für einen störungsfreien Betrieb und die Pflege von zielgruppenspezifischen TK-Versichertenservices sowie der zugehörigen Schnittstellen und gewährleistet die vereinbarte Verfügbarkeit. Beratungs- und Weiterentwicklungsleisten können im Rahmen von Einzelabrufen durch die TK beauftragt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftragnehmer hat für die TK bereits zielgruppenspezifische Techniklösungen im Umfeld der Versichertenservices erstellt, entwickelt diese in Abstimmung mit der TK fort und erbringt derzeit die erforderlichen Dienstleistungen im Bereich Betrieb und Pflege. Für die Weiterentwicklung der Versichertenservices bzw. die Fortführung des Betriebs kommt wegen der hohen Anforderungen an die Interoperabilität, die Betriebs- und Systemsicherheit sowie die Datenintegrität nur der Auftragnehmer in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
TK Technikpartner zielgruppenspezifischer Versichertenservices
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer V.2.1): Das genannte Datum ist den Vorgaben des Formulars geschuldet und hat vorliegend keine Bedeutung. Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Hinweis zum Wert der Aufträge:
Von einer Veröffentlichung der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.