Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Bauhauptgewerbearbeiten - Bestandskeller - 3971/2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 3971/2016 - 28.NA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Bauhauptgewerbearbeiten - Bestandskeller - 3971/2016
Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss
Der Technikkeller des denkmalgeschützten Preußischen Herrenhauses wird im laufenden Betrieb
eine vollständig geschlossene Bauwerksabdichtung gegen Wasser erhalten. Zur Ausgliederung der
Lüftungstechnik wird westlich des Bestandsbaus ein Ausweichkeller errichtet.
Zur Umsetzung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden im gesamten Bestandskeller Maßnahmen
zur nachträglichen Bauwerksabdichtung durchgeführt. Dazu werden alle nicht tragenden Wände, statisch
überbelastete oder substanziell mangelhaften Sohlen (teilw. Inkl. Bodenaushub) abgerissen und durch
neue Mauerwerkswände und Magerbeton- bzw. StB-Sohlen ersetzt. In den Durchfahrten der Seitenflügel
wird die Kellerdecke abgerissen und durch eine neue StB-Decke inkl. Abdichtung ersetzt. Für die
haustechnische Installation müssen rund 700 neue Wanddurchbrüche und Kernbohrungen, sowie zwei
Eckbauwerke aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt werden.
- ca. 2.500 m² Bestandssohlen abbrechen und in Magerbeton- und StB wiederherstellen
- ca. 500 m³ Mauerwerkswände abbrechen
- ca. 10.000 cm und 70m³ Wanddurchbrüche und Kernbohrungen herstellen
- ca. 350 m² Stb-Decke mit Gussasphalt herstellen
- ca. 130 Stk Mörtelschotts
- ca. 500 m² neue Mauerwerkswände >24cm stark
- ca. 2.700 m² Putzarbeiten, v. a. Sanierputz
- ca. 30m² Ziegeldecke neu
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine
Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Bauhauptgewerbearbeiten - Bestandskeller - 3971/2016
Ort: Mühlenbeck
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich ausdiesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
Ort: Mühlenbeck
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
28. Nachtragsvereibarung - Reinigung der Bodenplatten nach Beton - Reparatur
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Die Umstände der Änderung waren in Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten.