Rahmenvertrag digitale Forensik und Incident-Response
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag digitale Forensik und Incident-Response
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zum 15.02.2023 zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich Incident-Response und IT-Forensik durch qualifizierte Sicherheitsexperten.
Die Vorort-Leistungserbringung erfolgt in der KBV, Herbert-Lewin-Platz 2 in 10623 Berlin.
Das zu beauftragende Unternehmen soll diese Dienstleistungen im Rahmen von Beauftragungen als Unterstützung des KBV Incident-Response Teams erbringen, wenn die IT-Infrastruktur der KBV betroffen ist.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Incident-Response. Hierzu soll eine Notfallrufnummer bereitgestellt werden, worüber der Dienstleister 24/7 aktiviert werden kann. Im Rahmen dieses Leistungspakets soll der Anbieter bei gemeldeten Security Incidents Unterstützungsleistungen erbringen (verifizieren, koordinieren und lösen). In Abhängigkeit vom Incident und Absprachen mit dem Auftraggeber können über das reine Incident Handling hinausgehende Leistungen abgerufen werden.
Der Auftragnehmer kann für IT-forensische Analysen herangezogen werden. Dies kann im Rahmen eines konkreten Incidents erfolgen, bei dem auch Incident-Response Dienstleistungen in Anspruch genommen werden oder auch im Rahmen einer gezielten Beauftragung bzw. einzelnen Analyse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag digitale Forensik und Incident-Response
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.