Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Abdichtungsarbeiten inkl. Verbau - 3862/2016 Referenznummer der Bekanntmachung: 3862/2016 - 22.NA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Abdichtungsarbeiten inkl. Verbau - 3862/2016
Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss Der Technikkeller des denkmalgeschützten
Preußischen Herrenhauses wird im laufenden Betrieb eine vollständig geschlossene Bauwerksabdichtung
gegen Wasser erhalten. Zur Ausgliederung der Lüftungstechnik wird westlich des Bestandsbaus ein
Ausweichkeller errichtet. Zur Umsetzung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden im gesamten
Bestandskeller Maßnahmen zur nachträglichen Bauwerksabdichtung durchgeführt. Dazu werden die
Einzelkomponenten Sockelabdichtung, außenseitige vertikale Flächenabdichtung, Querschnittsabdichtung
in aufgehenden Bauteilen, innenseitige vertikale Flächenabdichtung und horizontale Flächenabdichtung
der Bodenplatten weitestgehend neu hergestellt und miteinander verbunden, mit dem Ziel, ein durchgängig
geschlossenes, wannenartiges Abdichtungssystem herzustellen. Für die Außenabdichtung ist die Baugrube
einschließlich Trägerbohlverbau herzustellen. ca. 1 400 m² vertikale Außenabdichtung (KMB) nach DIN
18195-6 bzw. WTA ca. 1 600 m² Querschnittsabdichtung in Wänden durch Mauerwerks-Injektionen ca. 1 500
m² vertikale Innenabdichtung (MDS) nach WTA ca. 4 200 m² horizontale Flächenabdichtung (MDS) auf neuen
und bestehenden Bodenplatten, inkl. Schutzschichten aus Estrichen bzw. keramischen Plattenbelägen ca.
3.200 m³ Bodenaushub und späteres Verfüllen ca. 1 500 m² Trägerbohlverbau Die Vergabeunterlagen können
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es
besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen,
Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung
automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu
verschaffen. Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter
statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesrat - Sanierung und Abdichtung Kellergeschoss - Abdichtungsarbeiten inkl. Verbau - 3862/2016
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich ausdiesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter dero.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zubeachten.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Deutschland
22. Nachtragsvereibarung - Bauzeitenverlängerung: erhöhte Lohnkosten / Änderungen Bauentwurfs
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Die Umstände der Änderung waren in Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten.