BIM-Planung Gaimersheim – Neubau Mittelbahnsteig mit Personenunterführung und Gleisneubau Lph1-2, Optional Lph 3 - 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39412
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Gaimersheim – Neubau Mittelbahnsteig mit Personenunterführung und Gleisneubau Lph1-2, Optional Lph 3 - 8
Verkehrsanlage(n) gemäß nachfolgender, herunterzuladender Anlagen
Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, gemäß Anlage 1.1
1 Objekt Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
Planungsbegleitende Vermessung, gemäß Anlage 1.7
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Sonstige Leistungen, gemäß Anlage 1.6
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung, gemäß Anlage 1.3
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik , gemäß Anlage 1.3
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
50 Hz-Anlagen - gemäß Anlage 1.2
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Ingenieurbauwerk(e) gemäß nachfolgender, herunterzuladender Anlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, gemäß Anlage 1.4
1 Objekt Zugang Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, gemäß Anlage 1.5
1 Objekt Zugang Mittelbahnsteig Lph 2 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 2 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 2 bis Lph 2
Planungsbegleitende Vermessung, gemäß Anlage 1.7 bis 1.9 und Anlage 20 bis 21
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
2.1.10 Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke, § 55 HOAI, gemäß Anlage 1.2
1 Objekt Fördertechnik Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Fördertechnik Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt 50Hz Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
2.1.11 Sonstige Leistungen, gemäß Anlage 1.6
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Erstellung eines Mittelbahnsteigs zwischen den Gleisen 2 und 3 in einer Bahnsteignutzlänge von 165 m (zzgl. 5m ZuB, optionale Sicherungslänge 190 Meter). Hierzu wird Gleis 2 verschwenkt. Alle vorhandenen Bahnsteige sind zurück zubauen.
Die Bahnsteighöhe ist 76 cm über SOK, dies entspricht dem Bahnsteighöhenkonzept 2017. Zugang zum Mittelbahnsteig wird über eine zu erstellende Personenunterführung (PU) in km 89,8 hergestellt.
Als Zugangsvarianten sind zu planen:
Variante 1: Treppenanbindung zur PU mit Darstellung der Nachrüstbarkeit von Ram-pen/Aufzügen
Variante 2 a: barrierefreie Verkehrsstation mit Aufzügen und Treppen
Variante 2 b: barrierefreie Verkehrsstation mit Rampen und einer Treppe auf Seite des öffentlichen Bereiches.
Als zusätzliche Untervarianten muss hierbei die Personenunterführung jeweils wie folgt betrachtet werden:
PU1: Mit Durchstich zu der Alte-Ziegelei-Straße
PU2: Ohne Durchstich mit nur einem Zugang von der Bahnhofstraße zum Mittelbahnsteig
Ein Kostenvergleich zwischen allen Varianten ist darzustellen.
Der erforderliche Wetterschutz ist auf dem Bahnsteig zu planen, dies wirkt sich ggf. auf die Bahnsteigbreite aus. Einzelheiten zur Bahnsteigausstattung siehe VAST in Anlage 1.1. P. 4
Die Verkehrsstation ist nach den Vorgaben des Ausstattungshandbuches Kategorie 6 auszustatten. Die Vorgaben der BEG im Thema Ausstattung sind zu beachten. Ausstattungspläne sind dem BM spätestens in Lph 2 zur Freigabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Gaimersheim – Neubau Mittelbahnsteig mit Personenunterführung und Gleisneubau Lph1-2, Optional Lph 3 - 8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Eichstätt
Verkehrsanlage(n) gemäß nachfolgender, herunterzuladender Anlagen
Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI, gemäß Anlage 1.1
1 Objekt Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
Planungsbegleitende Vermessung, gemäß Anlage 1.7
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Sonstige Leistungen, gemäß Anlage 1.6
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung, gemäß Anlage 1.3
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik , gemäß Anlage 1.3
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
50 Hz-Anlagen - gemäß Anlage 1.2
1 Anlage VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Ingenieurbauwerk(e) gemäß nachfolgender, herunterzuladender Anlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, gemäß Anlage 1.4
1 Objekt Zugang Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI, gemäß Anlage 1.5
1 Objekt Zugang Mittelbahnsteig Lph 2 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 2 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 2 bis Lph 2
Planungsbegleitende Vermessung, gemäß Anlage 1.7 bis 1.9 und Anlage 20 bis 21
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt Zugang PU Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
2.1.10 Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke, § 55 HOAI, gemäß Anlage 1.2
1 Objekt Fördertechnik Bahnhofstraße Lph 1 bis Lph 2
2 Objekt Fördertechnik Mittelbahnsteig Lph 1 bis Lph 2
3 Objekt 50Hz Personenunterführung Lph 1 bis Lph 2
2.1.11 Sonstige Leistungen, gemäß Anlage 1.6
1 Objekt VST Gaimersheim Lph 1 bis Lph 2
Erstellung eines Mittelbahnsteigs zwischen den Gleisen 2 und 3 in einer Bahnsteignutzlänge von 165 m (zzgl. 5m ZuB, optionale Sicherungslänge 190 Meter). Hierzu wird Gleis 2 verschwenkt. Alle vorhandenen Bahnsteige sind zurück zubauen.
Die Bahnsteighöhe ist 76 cm über SOK, dies entspricht dem Bahnsteighöhenkonzept 2017. Zugang zum Mittelbahnsteig wird über eine zu erstellende Personenunterführung (PU) in km 89,8 hergestellt.
Als Zugangsvarianten sind zu planen:
Variante 1: Treppenanbindung zur PU mit Darstellung der Nachrüstbarkeit von Ram-pen/Aufzügen
Variante 2 a: barrierefreie Verkehrsstation mit Aufzügen und Treppen
Variante 2 b: barrierefreie Verkehrsstation mit Rampen und einer Treppe auf Seite des öffentlichen Bereiches.
Als zusätzliche Untervarianten muss hierbei die Personenunterführung jeweils wie folgt betrachtet werden:
PU1: Mit Durchstich zu der Alte-Ziegelei-Straße
PU2: Ohne Durchstich mit nur einem Zugang von der Bahnhofstraße zum Mittelbahnsteig
Ein Kostenvergleich zwischen allen Varianten ist darzustellen.
Der erforderliche Wetterschutz ist auf dem Bahnsteig zu planen, dies wirkt sich ggf. auf die Bahnsteigbreite aus. Einzelheiten zur Bahnsteigausstattung siehe VAST in Anlage 1.1. P. 4
Die Verkehrsstation ist nach den Vorgaben des Ausstattungshandbuches Kategorie 6 auszustatten. Die Vorgaben der BEG im Thema Ausstattung sind zu beachten. Ausstattungspläne sind dem BM spätestens in Lph 2 zur Freigabe vorzulegen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
NT08: Planung Behelfsbahnsteig Lph1-4
LÄ08
Zur gesamthaften Planung der Verkehrsstation ist die zusätzliche Planung eines bauzeitlich genutzten Behelfsbahnsteiges
nötig, damit die Vorgaben aus dem Bahnbetrieb eringehalten und der optimierte Bauablauf durchgeführt werden kann. Aufgrund
der BIM-Planung würden erhebliche Zusatzkosten für die Einarbeitung, Schnittstellenabstimmung und der Modellierung für die
Planungsleistungen aufkommen, die nicht im Verhältnis zum urpsrünglichen Auftragswert stehen würden. Die weiteren Planungen
und die Terminschiene würden unverhältnismäßig durch einen Auftragnehmerwechsel belastet werden.