10010-PB Referenznummer der Bekanntmachung: 10010-VgV-Köpenicker Landstr.-Projektbegleitung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesa-info.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www-dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
10010-PB
Ausschreibung von Leistungen zur Integrierten Projektbegleitung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Grundwasser- und Bodensanierung
Grundstück der GESA mbH Köpenicker Landstraße 297 12437 Berlin Treptow-Köpenick
Das Gelände der GESA befindet sich an der Köpenicker Landstraße 297 in 12437 Berlin, im Stadtteil Berlin Treptow-Köpenick und wurde als Industriegrundstück seit ca. 1871, vornehmlich durch chemische Industriebetriebe, genutzt.
Entsprechend der Produktionsgeschichte gelangten auf dem Standort durch Havarien, Handhabungsverluste und Kriegsschäden diverse Schadstoffe in den Boden, das Grundwasser und die Kanalisation. Seit 1992 Jahre erfolgte eine systematische Untersuchung der Schadenssituation. Dabei wurde herausgearbeitet, dass vom Grundstück eine akute Gefährdung für die Wasserfassungen des Wasserwerkes Johannisthal, insbesondere durch Cyanide und Arsen, ausgeht. Seit Mitte der 1990-iger Jahre wurden und werden zielgerichtete Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz der Wasserfassungen durchgeführt. Neben der Beseitigung von Schadensquellbereichen im Boden, Anlagen und Gebäuden, und der Umsetzung bautechnischer Sicherungsmaßnahmen wurde eine hydraulische Sicherungsmaßnahme des gesamten Schadensbereiches mittels einer Brunnengalerie entlang der Köpenicker Landstraße und der Schnellerstraße zum Schutz der Wasserfassungen installiert, die auch gegenwärtig noch betrieben wird. Oberflächenabdichtung und GW-Sicherung sind angeordnete Maßnahmen seitens der zuständigen Ordnungsbehörde.
Die BVG ist Mieter des 4,3 ha großen GESA-Grundstücksteils südlich der Minna-Todenhagen-Brücke und plant dort die Errichtung eines Omnibusbahnhofes für eine Elektrobusflotte. Die Oberflächenabdichtung des GESA-Grundstückes wird dabei in die Nachnutzungsplanung der BVG integriert.
Zur Gewährleistung der Verpflichtungen der GESA im Planungs- und Ausführungsprozess stellt diese der BVG einen Planungsbegleiter zur Seite. Damit soll die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen und die mit dem Standort verbundenen speziellen Anforderungen hinsichtlich der Altlastenspezifik sichergestellt werden.
Durch die exponierte Lage der Liegenschaft (Spreeüberquerung und Autobahnanbindung; öffentliche Gestaltung Uferweg an der Spree) und den Planungen der BVG zur Entwicklung des Standortes soll der Standort weiteren zielgerichteten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden. Aus ggw. Sicht sind folgende Maßnahmen geplant:
- Geländeprofilierungen und infrastrukturelle Maßnahmen
- Oberflächenversiegelungs- und Abdichtungsmaßnahmen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen Grundwasser und
- Fortführung Grundwassermonitoring.
Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll durch eine sachkundigen Projektbegleiter koordiniert, initiiert, begleitet und kontrolliert werden. Im Ergebnis dieses VgV- Verfahrens sollen Leistungen zur Projektbegleitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen Boden und Grundwasser sowie zur technischen Beratung für Maßnahmen der Oberflächenabdichtung/Versiegelung vergeben werden.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Leistungen 1 mal um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2033 zu verlängern (siehe Verdingungsunterlagen).
siehe einheitliche Beschaffungsunterlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diese Angaben sind der beigefügten Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ64Z7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in de Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html