7143, BOL/BÜ LP 8-9 Referenznummer der Bekanntmachung: A714320312
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
7143, BOL/BÜ LP 8-9
Leistungen gemäß § 43 / § 47 HOAI (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 sowie Besondere Leistungen
Hamburg
Bundesautobahn A 1 - 8-streifige Erweiterung zwischen AD Süderelbe und AS HH-Harburg, VKE 7143: AS HH-Harburg - AD Süderelbe (o)
• Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 8 und 9
• Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 8 und 9
• Objektplanung für Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphase 8 und 9
• örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen nach Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI
• örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI
• sowie Besondere Leistungen
Die geplante Baumaßnahme umfasst den südlichsten Abschnitt des Bedarfsplanvorhabens zur 8 streifigen Erweiterung der A1 beginnend am Autobahndreieck Hamburg-Südost bis zur Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen. Der hier gegenständliche Bauabschnitt liegt in den Bezirken Harburg (Stadtteil Neuland) sowie Hamburg-Mitte (Stadtteil Wilhelmsburg) der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Gesamtmaßnahme zur Erweiterung der A 1 wurde in 3 Verkehrseinheiten (VKE) unterteil.
Bestandteil des hier gegenständlichen Bauabschnitts ist die Verkehrseinheit 714.3 einschließlich der erforderlichen Anpassungsbereiche an den Bestand südlich und nördlich der VKE. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen für eigenständig umsetzbare Abschnitte der A 1 durchzuführen.
Die Gesamtlänge des Bauabschnittes von 2,850 km setzt sich zusammen aus 1,695 km für die VKE 7143, 0,545 km für die Anpassungsstrecke Nord und 0,610 km für die Anpassungsstrecke Süd. Im Anpassungsbereich Süd erfolgt die Aufweitung der Fahrbahn von 6 auf 8 Fahrstreifen. Die Anpassung im Norden ist erforderlich, weil die neue Süderelbbrücke höher liegt als das Bestandsbauwerk.
- Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV): -Mindeststandard-
- Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): 60 v. H.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
MA 1: BOL Ingenieurbauwerke: 20.v.H.
MA 2: BOL Verkehrsanlagen: 15 v.H.
MA 4: BÜ Ingenieurbauwerke (Stahlverbundbau): 25 v.H.
Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich. Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
- berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H.
- Referenzen: 80 v.H.
nur Mindeststandards:
MA 3: Vertragsmanagement
MA 5: BÜ Schweißfachingenieur
MA 6: BÜ Beschichtungsinspektor für Korrosionsschutz
MA 7: BÜ Betonbau / Spezialtiefbau
MA 8: BÜ Verkehrsanlagen und Erdbau
MA 9: BÜ Erdbau und Entsorgung
MA 10: BÜ Umsetzung bauzeitliche Verkehrsführung
MA 11: BÜ Vermessung
- Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr.1 VgV): 15 v. H.
- Technische Leitung (§ 46 (3) Nr. 6 VgV): 25 v. H.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bei der Wertung sind die zur beruflichen Eignung bzw. zum Referenzprojekt benannten projektspezifischen Angaben in der Detaillierung der Eigenerklärung zur Eignung wesentlich.
Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
- berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung): 20 v.H.
- Referenzen: 80 v.H.
- Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV): - Mindeststandard-
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1 Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzte n3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]