Erd- und Leiterseiltausch 110-kV-Leitung 60-63

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erd- und Leiterseiltausch 110-kV-Leitung 60-63

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232210 Bauarbeiten für Freileitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf der 4-System 110-kV-Freileitung 60-63 von UW Jenfeld zum UW Hbg.-Ost (ca.5,7 km Trasse) haben die Erd- und die Leiterseile die Grenze ihrer Betriebszeit erreicht und sollen 2024 ausgetauscht werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der 4-System 110-kV-Freileitung 60-63 von UW Jenfeld zum UW Hbg.-Ost (ca.5,7 km Trasse) haben die Erd- und die Leiterseile die Grenze ihrer Betriebszeit erreicht und sollen 2024 ausgetauscht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der ursprünglich geschätzte Auftragswert (anhand vergleichbarer Projekte aus den Vorjahren inkl. Einholung aktueller Seilpreise) der Ausschreibung lag im Unterschwellenbereich. Es wurden 8 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Angebotsöffnung gab es drei Angebot, welche über dem Schwellenwert lagen und im Verhandlungsverfahren verhandelt wurden. Nach der Verhandlung gab es noch zwei Angebote, wobei das bezuschlagte Angebot knapp über dem Schwellenwert liegt. Eine Wiederholung der Ausschreibung verspricht nicht mehr Angebote in dem derzeit sehr gut ausgelasteten Freileitungsbausektor. Vor dem Hinblick der Materiallieferschwierigkeiten, Preiserhöhungen und kurzen Preisbindungen der Lieferanten ist ebenso wenig ein wirtschaftlicheres Angebot bei einer Neuausschreibung zu erwarten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160

Abs. 3 Nr. 1 GWB)

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/04/2023