ukb-Endoskopie Planungsleistungen Hochbau Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23 (200) BER
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
ukb-Endoskopie Planungsleistungen Hochbau
Bauvorhaben: Umbau Endoskopie mit Brandschutzsanierung
Vergabeverfahren Planungsleistungen Objektplanung in den Leistungsphasen 5 bis 8
Objektplanung, Lph 5
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Leistungsphase 5
Objektplanung, Lph 6-8
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
TGA - Elektro, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphase 6-8; § 56 HOAI 2021
u.a. zu erbringende Leistungen:
- Ausschreibung Bauleistungen im Rahmen der Leistungsphase 6
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Leistungsphase 7
- Bauüberwachungsleistungen in der Leistungsphase 8
- Mitwirkung bei der Erstellung von Förderanträgen (Zwischenreporte) für den Auftraggeber
- Prüfung von Nachtragsangeboten
- Planung und Fortschreibung der Schnittstellen zwischen Neubau und Bestand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. - Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes gemäß § 21 AEntG oder § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden oder wegen eines Verstoßes gegen § 98c Abs. 1 AufenthG oder § 21 SchwArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist und gegenwärtig auch kein diesbezügliches Ermittlungsverfahren oder entsprechendes Ausschlussverfahren in einem anderen Vergabeverfahren eingeleitet ist. (Erklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich des Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden
und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung). Der Nachweis kann nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Es wird eine Referenzliste erwartet aus der sich folgende Erfahrungen des Bieters / der Bietergemeinschaft ergeben:
- Umfangreiche Erfahrungen in der Planung von funktionstechnischen, diagnostischen Einheiten und Bauvorhaben im Krankenhausbau in den letzten 5 Kalenderjahren
- Erfahrungen bei der technischen Planung und Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem Rückbau und Einbau von medizintechnischen Großgeräten
- Erfahrungen mit Arbeiten im laufenden Krankenhausbetrieb, bei Zwischen- und Interimsbauzuständen
- Erfahrung mit Planung und Bauüberwachung von Haustechnischen Anlagen in geplanten, laufenden und/oder realisierten funktionstechnischen, diagnostischen Einheiten und Bauvorhaben im Krankenhausbau
- mindestens vier Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren, aus denen sich jeweils alle oben benannten Erfahrungen ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Abrufen der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, mit den vom Auftraggeber übermittelten Daten vertraulich umzugehen und diese nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Auftraggebers an Dritte zu übermitteln. Außerdem verpflichtet er sich, über sämtliche interne Verhältnisse und Informationen des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter/-innen Stillschweigen zu bewahren.
Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
Die Bieter haben sich zu diesem Zweck auf der Plattform DTVP registrieren zu lassen.
Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/)
hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten.
Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6K4U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.