Dreijährige Verlängerung für Lösungen der Software Entwicklung - GitLab und Jetbrains Software Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dreijährige Verlängerung für Lösungen der Software Entwicklung - GitLab und Jetbrains Software
Gegenstand der Beauftragung ist die Verlängerung von zwei Software Lösungen der Hersteller GitLab und Jetbrains, diese befinden sich bei der gematik bereits im Einsatz. Die Verlängerungen sollen mit einer jeweiligen Mindestmenge an Lizenzen und für eine festen Laufzeit von 36 Monaten stattfinden, während der Laufzeit soll die Möglichkeit geben flexibel und bei Bedarf weitere Lizenzen zu erwerben.
GItlab Software
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Elektronische Lieferungen erfolgen ausschließlich an das gematik Lizenzmanagement, E-Mail: [gelöscht].
Los 1: GitLab Premium Software Subscription als Self-Managed bzw. Self-Hosted Lizenz.
Ein zentraler Baustein der Softwareentwicklungsplattform ist die Software Lösung des Herstellers GitLab zur Versionsverwaltung. Diese moderne und marktübliche Quellcode- und Versionsverwaltung wurde im Jahr 2016 bei der gematik eingeführt, um den stetig wachsenden Anforderungen der professionellen Softwareentwicklung gerecht zu werden. Gitlab bildet das Herzstück der sog. "Software-Factory" als dem zentralen Service der gematik Softwareproduktion. Gleichzeitig wird GitLab auch zunehmend in der Zusammenarbeit mit externen Partnern genutzt. Zudem wird aus GitLab die Veröffentlichung von Source-Codes im Rahmen der Open-Source-Kultur bzw. dem "Open Source Program Office" der gematik betrieben.
Aktuell ist die Lösung für 250 Nutzer im Einsatz, dieser Umfang soll neben der Verlängerung zum Vertragsbeginn um weitere 50 Nutzer auf insgesamt 300 Nutzer wachsen, diese Lizenz Anzahl stellt die Mindestmenge während der Vertragslaufzeit dar.
Höchstmenge: 340 Lizenzen, dies stellt weitere 40 Lizenzen im Vergleich zu der Mindestmenge dar.
Jetbrains Software
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Elektronische Lieferungen erfolgen ausschließlich an das gematik Lizenzmanagement, E-Mail: [gelöscht].
Los 2: Jetbrains All Products Pack als Toolbox Subscription mit dem Lizenzmodell License Server bzw. Hosted by gematik.
Ein wesentlicher Baustein der genannten Plattform ist die integrierte Entwicklungsumgebung (IDE) IntelliJ des Herstellers JetBrains. Sie wurde als Werkzeug für die Softwareentwicklung 2016 in der gematik eingeführt und ist eine moderne und marktübliche Plattform zur Entwicklung und Bearbeitung von Quellcodes. Diese stabile Entwicklungsumgebung dient zur die Weiterentwicklung der gematik-Produkte in Zusammenarbeit mit Herstellern, Anbietern und weiteren Teilnehmern im digitalen Gesundheitswesen. Diese Software Lizenz enthält den Zugriff auf alle JetBrains-Desktop-Tools bestehenden aus mehreren Einzelkomponenten. Das Produkt ist inzwischen eng in die Werkzeugkette der gematik-Softwareentwicklung integriert bzw. mit anderen Diensten verzahnt.
Jetbrains All Products Pack als Toolbox Subscription mit dem Lizenzmodell License Server bzw. Hosted by gematik.
Höchtsmenge: 180 Lizenzen, dies stellt weitere 40 Lizenzen im Vergleich zu der Mindestmenge dar. Während der Vertragslaufzeit ist weiterhin ein Wechsel bei der Lizenzierung auf das Lizenz Modell License Vault: Hosted by Jetbrains vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 6 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-07)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 6 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 6 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-08)).
Umsatzangaben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen = Verkauf von Software Lizenzen - vergleichbar sind.
Für Los 1:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Für Los 2:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YWT611ZBY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de