SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin
Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin
280 Leihgaben aus Usbekistan
Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin
280 Leihgaben aus Usbekistan
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Die Gesamtleistung umfasst:
1. Antransport: Verpacken, Transport und Arthandling der Leihgaben gemäß Leihlisten von den Leihgebern - in Absprache mit der Art and Culture Development Foundation - zu einer Sammelstelle in Taschkent und weiter zur James-Simon-Galerie/Neues Museum
2. Organisation der Kurierbetreuung und Koordinierung der Anwesenheitszeiten während der Installation in Berlin für alle Leihgaben (Zeitraum 11. April- 03. Mai 2023)
3. Erledigung sämtlicher Zollformalitäten und Einfuhrgenehmigungen der Leihgaben aus Usbekistan bei Einfuhr nach Deutschland
4. Rücktransport: Arthandling, Verpacken und Kurierbetreuung aller Leihgaben vom Ausstellungsort Museumsinsel Berlin zurück zu den Leihgebern
5. Organisation der Kurierbetreuung und Koordinierung der Anwesenheitszeiten während der Deinstallation (Zeitraum 01.-15. Oktober 2023; im Verlängerungsfall 05.-19. November 2023)
6. Erledigung sämtlicher Zollformalitäten und Rückführungsgenehmigungen der Leihgaben aus Usbekistan bei Ausfuhr aus Deutschland
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Terminierung:
Für den Ausstellungsaufbau einschließlich der Anlieferung und Auspacken der Leihgaben und der Installation in den Ausstellungsräumen ist der Zeitraum vom 11. April bis zum 02. Mai 2023 geplant. Die späteste Anlieferung der letzten Leihgaben aus Usbekistan muss bis zum 12. April, für die Leihgaben aus Berlin bis zum 28. April 2023 erfolgen.
Für den Ausstellungsabbau einschließlich Deinstallation, Verpacken und Rücktransport zu den Leihgebern ist der Zeitraum vom 02. bis 30. November 2023 geplant. Der früheste Rücktransport kann, vorbehaltlich der Zeit zur Deinstallation, der restauratorischen Begutachtung und der Übergabeprotokollierung zusammen mit dem Kurier, ab dem 06. November 2023) erfolgen. Am 30. November 2023 endet die Leihfrist: Bis dahin müssen alle Leihgaben wieder bei den Leihgebern eingetroffen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu
den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-
Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer
Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der
angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK
behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter
Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht
kontaktiert werden.
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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung
eines Angebotes zu beachten.
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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in
deutscher Sprache zu führen.
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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin / ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft
haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die
unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,
können nicht erstattet werden.
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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-
Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die
Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die
Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und
Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen
ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die
vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder
geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen werden.
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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter
den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57
VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die
Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und
einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein
Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,
die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.