SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.preussischer-kulturbesitz.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin

280 Leihgaben aus Usbekistan

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin

280 Leihgaben aus Usbekistan

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Die Gesamtleistung umfasst:

1. Antransport: Verpacken, Transport und Arthandling der Leihgaben gemäß Leihlisten von den Leihgebern - in Absprache mit der Art and Culture Development Foundation - zu einer Sammelstelle in Taschkent und weiter zur James-Simon-Galerie/Neues Museum

2. Organisation der Kurierbetreuung und Koordinierung der Anwesenheitszeiten während der Installation in Berlin für alle Leihgaben (Zeitraum 11. April- 03. Mai 2023)

3. Erledigung sämtlicher Zollformalitäten und Einfuhrgenehmigungen der Leihgaben aus Usbekistan bei Einfuhr nach Deutschland

4. Rücktransport: Arthandling, Verpacken und Kurierbetreuung aller Leihgaben vom Ausstellungsort Museumsinsel Berlin zurück zu den Leihgebern

5. Organisation der Kurierbetreuung und Koordinierung der Anwesenheitszeiten während der Deinstallation (Zeitraum 01.-15. Oktober 2023; im Verlängerungsfall 05.-19. November 2023)

6. Erledigung sämtlicher Zollformalitäten und Rückführungsgenehmigungen der Leihgaben aus Usbekistan bei Ausfuhr aus Deutschland

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Terminierung:

Für den Ausstellungsaufbau einschließlich der Anlieferung und Auspacken der Leihgaben und der Installation in den Ausstellungsräumen ist der Zeitraum vom 11. April bis zum 02. Mai 2023 geplant. Die späteste Anlieferung der letzten Leihgaben aus Usbekistan muss bis zum 12. April, für die Leihgaben aus Berlin bis zum 28. April 2023 erfolgen.

Für den Ausstellungsabbau einschließlich Deinstallation, Verpacken und Rücktransport zu den Leihgebern ist der Zeitraum vom 02. bis 30. November 2023 geplant. Der früheste Rücktransport kann, vorbehaltlich der Zeit zur Deinstallation, der restauratorischen Begutachtung und der Übergabeprotokollierung zusammen mit dem Kurier, ab dem 06. November 2023) erfolgen. Am 30. November 2023 endet die Leihfrist: Bis dahin müssen alle Leihgaben wieder bei den Leihgebern eingetroffen sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 025-068916
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1
Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-22-00104-oV-M-MVF-Los 1 Kunsttransport zur Sonderausstellung „Archäologische Schätze aus Usbekistan“ der Staatlichen Museen zu Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"

aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.

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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.

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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu

den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-

Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem

Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer

Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der

angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK

behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter

Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht

kontaktiert werden.

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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf

Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in

anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-

Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung

eines Angebotes zu beachten.

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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in

deutscher Sprache zu führen.

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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte

Vertreterin / ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber

der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft

haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die

unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.

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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,

können nicht erstattet werden.

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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-

Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die

Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die

Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und

Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.

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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen

ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die

vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht

eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht

berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder

geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der

Wertung ausgeschlossen werden.

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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter

den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57

VgV). Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und

bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber

dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die

Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und

einzuhaltenden Fristen hin.

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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf

Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

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Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes

beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein

Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,

so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse

[gelöscht] möglich.

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Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten,

die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer

weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebsund

Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die

entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023