Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Druckdiensteistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_ZS C 2_allg04_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Druckdiensteistungen
Druckdienstleistungen für Broschüren, Plakate, Flyer, Postkarten
Berlin
Druckdienstleistungen für Broschüren, Plakate, Flyer, Postkarten
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarungen beträgt € 2.000.000 (ohne Umsatzsteuer) für die gesamte Vertragslaufzeit.
Der Höchstwert bestimmt den maximal möglichen (netto) Abrufwert der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirt 213: Angebotsschreiben unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Unterzeichners ausgefüllt und in Textform abzugeben
Aktueller Handelsregisterauszug, bei Angebotsabgabe nicht älter als drei (3) Monate
• Wirt 124 EU: Eigenerklärung
• Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz des Bieters insgesamt und im ausschreibungsrelevanten Bereich der letzten drei (3) Jahre. Die Auftraggeberin stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung
• Erklärung gemäß der Verordnung (EU) 2022/576
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Wirt 235 Unteraufträge / Eignungsleihe
• Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer, soweit erforderlich
• Eigenerklärung des Bewerbers über die Beschäftigte im Unternehmen insgesamt und im
im ausschreibungsrelevanten Bereich zum Ende des Geschäftsjahres umgerechnet auf Vollzeitkräfte für die letzten drei (3) Jahre. Die Auftraggeberin stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung, der zu verwenden ist.
• Kopie einer dem Umfang der Rahmenvereinbarung angemessenen Haftpflichtversicherung (Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins).
• Referenzen: Nennung von vergleichbaren Referenzleistungen, die dem Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung entsprechen, unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes. Bitte geben Sie ferner Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und Namen eines Ansprechpartners.
Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei (3) Referenzen für vergleichbare Projekte / Rahmenvereinbarungen zu nennen. Der Abschluss der genannten Referenzen darf nicht vor dem 02.05.2020 liegen.
• Umweltmanagement: Nachweis über das eingeführte Umweltmanagement im Unternehmen. Hierfür besteht kein Vordruck, dieses Dokument erstellt eine Zertifizierungsstelle oder gibt die im Unternehmen eingeführten und implemen-tierten Umweltmanagement-Regelungen wieder.
Mindestanforderung: Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig sowie Nachweis einer CO2-neutralen Produktion (mit Angabe, wie kompensiert wird).
Gemäß Rahmenvertrag samt Anlagen, beachte u.a.:
• Wirt 2140: BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
• Wirt 2141: BVB Frauenförderung
• Wirt 2145: BVB Umweltschutzanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5 / 5
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland