Steuerung und Überwachung der Landschaftspflege von Zauneidechsenhabitaten, 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: L8701-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista-plan.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerung und Überwachung der Landschaftspflege von Zauneidechsenhabitaten, 2023-2025
Die Betreuung der Pflegemaßnahmen in Herzberge und am Zingergraben umfasst Vor-Ort-Begehungen, die Durchsicht der Monitoringberichte, das Anfertigen von Protokollen, das Vornehmen von Abstimmungen, das Präsentieren von Ergebnissen und die Rechnungsprüfung.
Berlin
Aus den Ergebnissen des Populationsmonitorings der Zauneidechsen und des Vegetationsmonitorings sollen, unter enger Abstimmung aller Beteiligten, Maßnahmen abgeleitet oder angepasst werden, die dazu förderlich sind, die Eignung der Flächen als Lebensraum für die Zauneidechse wiederherzustellen oder zu erhalten. Der Bietende übernimmt dabei insbesondere beratende Funktion, ist aufgrund fundierter Sachkenntnisse Ansprechpartner für fachliche Rückfragen und bewertet den Erfolg der Maßnahmen. Weitere Details der zu erbringenden Leistung sind dem gesonderten Dokument L8701-04_Maßnahmenbeschreibung.pdf zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit einer zweimal jährlichen Maximierung gefordert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versicherung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versicherung auch auf die Unterauftragnehmer erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versicherungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Die Ausschreibung richtet sich an: Geprüfte Landschaftspfleger:innen, Landschaftsökolog:innen, Biolog:innen oder Angehörige vergleichbarer Berufsgruppen.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen u.a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Auftragsvergabe unterliegt der besonderen Dringlichkeit. Aufgrund eines zeitlichen Verzugs kann die Leistungserbringung bei Nichtverkürzung des Verfahrens nicht mehr bedarfsgerecht erfolgen. Die Fristen werden daher nach § 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]