Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Sicherheitspersonal für das Jüdische Museum Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: JMB 003/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jmberlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Sicherheitspersonal für das Jüdische Museum Berlin
Gegenstand der vom Jüdischen Museum Berlin ausgeschriebenen Leistung ist die
Bereitstellung von Sicherheitspersonal für das Jüdische Museum Berlin.
Jüdisches Museum Berlin
Alt- und Neubau
Lindenstraße 9 - 14
10969 Berlin
Jüdisches Museum Berlin
ANOHA/ Michael W. Blumenthal Akademie
Fromet-und-Moses-Mendelssohn-Platz 1
10969 Berlin
Gegenstand der vom Jüdischen Museum Berlin ausgeschriebenen Leistung ist die
Bereitstellung von Sicherheitspersonal für das Jüdische Museum Berlin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Sicherheitspersonal für das Jüdische Museum Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung § 3 Nr.1 in Verbindung mit § 11 Nr.3 sind durch das JMB beauftragten Firmen ab dem 27.11.2020 verpflichtet E-Rechnungen
zu stellen. Zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist ausschließlich die OZGkonforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung-bdr.de abgerufen werden kann. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format zu erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochzuladen und zu versenden. Darüber hinaus wird die Übertragung von Rechnungen über das Netzwerk PEPPOL und per E-Mail unterstützt. Alle Informationen und Anforderungen können Sie auf der Informations-Webseite des BMI und des BMF unter https://www.e-rechnung-bund.de/ nachlesen.
Leitweg-ID des JMB: 992-13450-77
Wenn der Vertragspartner Rechnungen nicht elektronisch stellt, begründet das keinen Verzug gemäß § 286 Abs. 3 BGB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]