Entwicklung der Applikationsebene zur Verarbeitung von elektronischen Verordnungsdatensätzen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Applikationsebene zur Verarbeitung von elektronischen Verordnungsdatensätzen
Web-Applikation mit Front- und notwendigem Backend zur Verarbeitung von elektronisch auszustellenden oder zu erfassenden Verordnungsdatensätzen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in modularem Aufbau und Anbindung an vorhandene Software.
Berlin
Die spectrumK GmbH plant die Umsetzung einer Plattform zur digitalen Verarbeitung von elektronisch auszustellenden oder zu erfassenden Verordnungsdatensätzen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Zum Software-seitigen Einstieg in das Thema soll ein MVP (Minimum Viable Product) für die Applikationsebene mit Fokus des Sachbearbeiter-Frontend zur digitalen Verarbeitung von Verordnungsdatensätzen hergestellt werden.
Ziel ist es dabei, Massendaten digital zu verarbeiten, eine automatisierte Datenbewertung, Prüfung und Vorselektion durch Machine Learning Modelle vorzunehmen und die veredelten Daten aus den maschinellen Prüfungen von hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von spectrumK in einer Applikation weiter zu bearbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Software bereits am 1. Januar 2024 eingesetzt werden soll. Dies deshalb, da nach aktuellen Informationen in der Presse die elektronische Verordnung ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend sein soll.
Der Auftragnehmer benötigt zudem dezidierte Kenntnisse und inhaltliche Expertise zu den Anforderungen im Prüf- und Abrechnungsprozess der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Auftragnehmer eigenentwickelte Produkte mit für diesen Auftrag relevanten Komponenten sowie bereits vorhandene Schnittstellen zu Kernsystemen der GKV können zur Zeitersparnis eingesetzt werden. Gleichzeitig darf der Auftragnehmer kein Wettbewerber des Auftraggebers sein oder mit einem Wettbewerber konzernrechtlich verbunden sein.
Nach Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers sind diese Voraussetzungen nur von beim beauftragten Anbieter gegeben und werden nicht von weiteren Unternehmen erfüllt, weshalb ein Wettbewerb nicht besteht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland