BGA Bremen, Dachaufstockung Haus A, Vergabe Planung Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 6-23 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/ambulanz-bremen/
Abschnitt II: Gegenstand
BGA Bremen, Dachaufstockung Haus A, Vergabe Planung Elektro
Die BG Ambulanz Bremen plant die Erweiterung des Bauteils D auf Haus A, Industriestr. 3, 28199 Bremen. Durch die Aufstockung des Bestandsgebäudes werden zusätzliche Nutzflächen geschaffen. Das neue Vollgeschoss soll mit Diensträumen ausgestattet werden, um das gesamte psychotherapeutische Team einschließlich der Neuropsychologie für die Diagnostik und die Therapie an einem Ort zusammenzufassen. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Ergebnisse in einer baulich- funktionalen Machbarkeitsstudie validiert und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit durch das Büro Mehrwert Architektur & Management GmbH, Lübeck untersucht. Die Ergebnisse werden den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Büros zur Verfügung gestellt.
Gesamtflächenbedarf gem. Raumprogramm ca. 250 qm NUF, Kostenrahmen (KG 300+400 gem. DIN 276): 1,25
Mio. Euro, brutto, ohne KG 473; Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 - 9 nach § 55 der HOAI 2021, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Starkstromanlagen KG 440, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen KG 450, Gebäudeautomation KG 480, DIN 276) gem. § 53 HOAI für die Aufstockung des Bauteils D von Haus A mit ca. 250 m² NUF der BG Ambulanz Bremen.
Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 1 -4, Stufe 2- Beauftragung, im Ganzen oder in Teilen der Leistungsphasen 5 - 9 nach § 55 HOAI behält sich der Auftraggeber vor.
Termine siehe auch II.2.1)
BG Ambulanz Bremen Industriestraße 3 28199 Bremen
Die Flächenkapazitäten des Bestandsgebäudes sind ausgeschöpft. Die Bedarfsplanung hat aufgrund steigender Leistungszahlen einen zusätzlichen Bedarf an Behandlungs- und Büroflächen ergeben. Es sollen Räume für die psychotherapeutische (psychotraumatologische) und die neuropsychologische Behandlung, für die Erweiterung der ärztlichen Unfallambulanz sowie für die Behandlung von Post-Covid-Patienten geschaffen werden. Aus diesem Grund ist eine vollgeschosige Aufstockung eines Bestandsriegels (Bauteil D) mit ca. 250 qm NUF geplant.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wurde die Erweiterbarkeit bereits bei Errichtung des aufzustockenden Bauteils in der ursprünglichen Planung berücksichtigt. Ob die Auslegung der raumlufttechnischen (RLT) Anlage ausreichend ist, auch die Aufstockung zu versorgen, bleibt zu prüfen. Ggf. ist eine dezentrale RLT- Anlage auf dem neuen Flachdach zu installieren. Zur Verfügung stehenden Flächen sind mit einer neu zu errichtenden PV- Anlage abzustimmen, die im Zuge der Aufstockungsmaßnahme als Teil des Projektes den Anteil erneuerbarer Energien an der Deckung des Gesamtenergiebedarfs decken soll.
Das Gebäude ist in die Gebäudklasse 5 einzuordnen, u.a wegen der Berücksichtigung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist (§ 2(4) Nr.9 BremLBO) . Die zukünftige Gebäudehöhe (Oberkante Fertigfußboden OKFFB) wird bei ca. 11,3 m liegen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung (LP 1 § 55 HOAI) können die Erkenntnisse der im Dez. 2022 erstellten Machbarkeitsstudie verwendet werden. Diese müssen im Zuge der Vorplanung validiert und mittels Unterstützung der FachplanerInnen überprüft und ergänzt werden, um eine belastbare Grundlage für die hier ausgeschriebenen, weiteren Grundleistungen Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 8 § 55 HOAI zu erhalten.
Der Auftraggeberin ist es wichtig, das Vorhaben unter Nachhaltigkeitsaspekten möglichst mit ökologischen Baumaterialien, energieeffizienter Technik und Integration regenerativer Energien zu planen und zu errichten. Die Realisierung als Holzbau soll planerisch und genehmigungsrechtlich geprüft werden. Das Ziel ist eine wärmebrückenfreie Außenhülle mit sehr guten Wärmedämmeigenschaften (Passivhausqualität) zur Gewährleistung entsprechender Behaglichkeitskriterien, die die Genesung in den Behandlungs- und Therapieräumen begünstigen sollen.
Die Checkliste für das Eignungsverfahren, sowie die Bewertungsmatrix für das Angebotsverfahren sind den
Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können
bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Checkliste, welche
auch die Mindestkriterien an die Eignung enthält (Anlage 7/ Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich
wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?
Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?
Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens wurden beigefügt
Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im
Auftragsfall liegt vor
Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße
des Referenzprojektes Nr. 1 wurde eingehalten
Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder
Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerber*innenbogen fristgerecht
eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?
Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene
Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 600 m² BGF
( Um- oder Erweiterung in Gesundheitsbauten oder Verwaltungsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 2,0 Mio.
brutto (KG 300+400 gem. DIN 276) übernommen.
Bei mehr als 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.Wertungsmatrix:
max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 500
max. erreichbare Punktzahl für Personal: 90
max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 100
max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 80
max. erreichbare Punktzahl für Besondere Qualifikationen: 120
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 890
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/ Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall
(2) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u.a. bei Eignungsleihe)
(3) Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc.
(4) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung " Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in " gemäß § 44 VgV für den Projektverantwortlichen des Ingenieurbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll
(5) max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.
(6) Besondere Qualifikationen der Mitarbeiter im sich bewerbenden Unternehmen, gem. Anlage 6 des Bewerberbogens,
(7) Eigenerklärung Formular Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833-2014_N, Nachweise sind beizufügen.
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
- Nachweis entsprechender Dienstleistungen, vergleichbare Projekte
(Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb der letzten 8 Jahre, Neubau oder Umbau ambulante/ stationäre Rehaeinrichtung, Pflegeeinrichtung, Gebäude mit Bezug zum Gesundheitswesen oder vergleichbare Gebäude gem. § 75 Abs. 5 VgV, Pflichtprojekt 1 mit min. 1,25 Mio. brutto Baukosten KG 300 + 400, optional, zusätzlich einzureichende Projekte 2 und 3 mit min. 1,0 Mio. brutto)
- Angaben zur Projektleitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
1. Referenzprojekt 1 mit mind. 1,25 Mio. brutto Baukosten KG 300+400 DIN 276, gem. § 75 Abs. 5 VgV. Es sind Referenzprojekte zulässig, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
2. Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 600 m² BGF (Neubau, Umbau- Erweiterung in Gesundheitsbauten oder Verwaltungsbauten) und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 2,00 Mio. brutto (KG 300 + 400 gem. DIN 276) übernommen.
- "Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in" gemäß Unterabschnitt § 75 VgV
- Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Um Fragestellungen zu den Vergabeunterlagen wird gebeten bis 6 Tage vor Teilnahmefrist, spätestens bis zum 25.04.2023 - 12:00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 3 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eineBewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6L1H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).