Los 05 Außenfenster Stahl NT 14 Fenstergitter
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 05 Außenfenster Stahl NT 14 Fenstergitter
Tower Los 05 Außenfenster Stahl
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) und erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 05 Außenfenster Stahl:
Die Leistung betrifft die Fenster in der Ebene 6 (Ausstellungsebene) des Bauteils Kopfbau West.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Außenfenster Stahl
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Putbus OT Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Los 05_Aussenfenster Stahl, hier: NT14, NA29 (Ertüchtigung des Stahlfensters durch Fenstergitter)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Putbus / OT Lauterbach
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18581
Land: Deutschland
Demontage, Aufbereitung und Ertüchtigung in RC3 mit Fenstergitter für das Stahlfenster im Notstromaggregatraum R 040
Im Hauptauftrag ist die Überarbeitung der Stahlfenster beauftragt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2019 war allerdings noch nicht klar, ob das Fenster im Notstromaggregatraum saniert oder erneuert werden soll. Die Festlegungen der Denkmalbehörde erfolgte erst nach Auftragsvergabe an FLZ, mit dem Ergebnis, dass das Fenster aufgearbeitet und ertüchtigt werden soll. Für die Sicherung des Notstromaggregats ist die Anforderung in RC3 notwendig. Dies wurde mit einem innenliegenden Gitter gelöst. Diese Maßnahme ist für die technische Abnahme als elektrischer Betriebsraum und zur Sicherung des Notstromaggregatraums notwendig.