Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art_Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: B17017-3019400-001-391-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art_Baustelleneinrichtung
Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung zur grundhaften Sanierung zweier baugleicher Häuser; die Baustelleneinrichtung wird für die Baumaßnahme Haus 2 errichtet und nach Fertigstellung zu Haus 1 versetzt.
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung zur grundhaften Sanierung zweier baugleicher Häuser; die Baustelleneinrichtung wird für die Baumaßnahme Haus 2 errichtet und nach Fertigstellung zu Haus 1 versetzt:
- ca.1.200 m2 Schwerlast-Bodenplatten (Haus 2)
- ca. 1.000 m2 Schwerlastbodenplatten (Haus 1)
- ca. 350 m Bauzaun, 1x umsetzten
- ca. 5.000 m2 Schutzabdeckung innen (Haus 1 und 2)
- zwei Sanitärcontainer, Vorhaltung 28 Monate, 1x umsetzen
- Besprechungscontainer, 28 Monate Vorhaltung, 1x umsetzen
- Staubschutzwände OSB
Der Unternehmer verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art/Baustelleneinrichtung
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 14.11.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland