Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: B17017-3019400-001-410-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Demontage sämtlicher vorhandener HLS-Anlagen und -leitungen, tlw. schadstoffbelastet mit Asbest und alter Mineralwolledämmung, Erstellung der benötigten Kernbohrungen, neue Abwasserleitungen aus Kunststoff, neue Sanitärausstattung, neue Trinkwasserleitungen einschl. Dämmung.
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
Demontage sämtlicher vorhandener HLS-Anlagen und -leitungen, teilweise schadstoffbelastet mit Asbest und alter Mineralwolledämmung. Erstellung der benötigten Kernbohrungen. Ca. 1000 Meter neue Abwasserleitungen aus Kunststoff im Gebäude für Regen- und Schmutzwasser bis DN200. Neue Sanitärausstattung u.a. ca. 32 Waschtische, 56 Duschen, 30 WC, 25 Urinale. Ca. 1500 Meter neue Trinkwasserleitungen einschl. Dämmung.
Es dürfen für die Arbeiten nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die nach polizeilicher Überprüfung einen Zugangsausweis erhalten haben. Der AN ist verpflichtet, unmittelbar nach der Beauftragung anhand eines entsprechenden Formulars bei der Polizei für die Mitarbeiter die Zugangsausweise zu beantragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden/Sanitärarbeiten und Abbrucharbeiten HLS
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 21.11.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland